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Das Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend prüft genau, ob Sie im Bereich der Rechnungslegung den Gesetzestexten konform agieren. Dazu hat das Ministerium einen Text herausgegeben. Bitte prüfen Sie, ob Ihre Rechnungslegung diesen Vorgaben entspricht.
Es handelt sich hierbei um die Vorgabe für Ihre Eigenveranstaltungen, bei Katalogbuchungen sind nach wie vor die Allg. Reisebedingungen der jeweiligen Veranstalter relevant !
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Muster
Muster für den Katalogtext bzw. die detaillierten Werbeunterlagen betreffend Informationen gemäß § 7 Abs. 1 RSV sowie für das Ergänzungsblatt zur Reisebestätigung gemäß § 7 Abs. 6 RSV
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Auch in diesem Fall wird der Text dann automatisch gedruckt, sobald der Veranstalter gewählt wird.
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