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Bei Verwendung der Zahlungsart < Bankeinzug > wird der Lastschrifteinzug im Einzugsermächtigungsverfahren (Textschlüssel 05) verwendet.
Der Kunde erlaubt einer dritten Person (Reisebüro), sein Konto zu belasten. Die Bank weiss davon im ersten Schritt nichts. Der Kunde darf die Abbuchung rückgängig machen, wenn der Betrag nicht korrekt ist. Der Vertrag besteht zwischen Kunde und der dritten Person (Reisebüro).
Beispiel: Bezahlung mit EC Karte
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Weitere Informationen zum Einzugsermächtigungsverfahren

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Bei Verwendung der Zahlungsart < Lastschrift > wird der Lastschrifteinzug im Abbuchungsverfahren (Textschlüssel 04) verwendet.
In diesem Fall muss der Bank eine offizielle Erlaubnis des Kunden vorliegen.
Der Kunde schließt mit der Bank einen Vertrag, dass eine dritte Person (Reisebüro) Abbuchungen in beliebiger Höhe durchführen darf. Die Bank darf dies nur ablehnen, wenn das Konto des Kunden nicht gedeckt ist. Der Kunde darf die Abbuchung nicht zurückziehen.
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