Bei Verwendung der Zahlungsart < Lastschrift > wird der Lastschrifteinzug im Abbuchungsverfahren (Textschlüssel 04) verwendet. In diesem Fall muss der Bank eine offizielle Erlaubnis des Kunden vorliegen. Der Kunde schließt mit der Bank einen Vertrag, dass eine dritte Person (Reisebüro) Abbuchungen in beliebiger Höhe durchführen darf. Die Bank darf dies nur ablehnen, wenn das Konto des Kunden nicht gedeckt ist. Der Kunde darf die Abbuchung nicht zurückziehen. Weitere Informationen zur Lastschrift Weitere Informationen zur Lastschriftzum Abbuchungsverfahren |