...
- Die Stornorechnung des Veranstalters muss erfasst bzw. eine Rückzahlung der Provision angestoßen werden (s. <Vorgang - Veranstalterabrechnung>).
- Erfolgt eine <Stornierung - Umbuchung> wegen eines internen Fehlers, muss die Veranstalterrechnung dem neuen Vorgang wieder zugeordnet bzw. die Zahlungen korrigiert werden. (s. <Vorgang - Veranstalterabrechnung>).
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