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Schlüssel

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Hinweis

Bitte beachten Sie, dass Sie in beiden Fällen entscheiden müssen, ob der jeweilige Veranstalter über Tabelle 1 (Provision) oder Tabelle 2 (Belastung) abgerechnet wird (Erklärung Tabelle 1 und Tabelle 2).
Im ersten Fall wird mit der Veranstalterabrechnung gearbeitet, im zweiten Fall muss der Ausgleich des Umsatzkontos manuell über < Buchhaltung - Buchen > gemacht werden.
In den meisten Fällen empfehlen wir die Benutzung von Tabelle 1, da hierbei eine direkte Kontrolle eines jeden Vorgangs erfolgt.

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