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Veranstalter:__________________, Eintragungsnummer _ ______ im Veranstalterverzeichnis des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend.
Gemäß der Reisebürosicherungsverordnung (RSV) sind Kundengelder bei Pauschalreisen des Veranstalters _____________ unter folgenden Voraussetzungen abgesichert:
Die Anzahlung erfolgt frühestens elf Monate vor dem vereinbarten Ende der Reise und beträgt Abhängig von der erfolgten Meldung an das Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend sowie der bestehenden Versicherungssumme sind "maximal 10 %" oder "maximal 20 %" einzusetzen.
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- Datei anmeld.aut : Eintrag
gl_OP_zahlbar_biszahlbar bis zahlbar ab abändern
- Obiger Text ist nur bei Eigenveranstaltungen anzudrucken. Dieser kann z.b. mit einem Reisestatusfeld und /Oder Rückfrage kombiniert werden:
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........... des Reisepreises. Die Restzahlung erfolgt frühestens zwei Wochen vor Reiseantritt - Zug um Zug gegen Aushändigung der Reiseunterlagen an den Reisenden. Darüber hinausgehende oder vorzeitig geleistete Anzahlungen bzw. Restzahlungen dürfen nicht gefordert werden und sind auch nicht abgesichert. Garant oder Versicherer ist die ________________
(Bankgarantie v. _________ _ oder Versicherungsvertrag [Polizzennummer] _ ______________).
Die Anmeldung sämtlicher Ansprüche ist bei sonstigem Anspruchsverlust innerhalb von 8 Wochen ab Eintritt einer Insolvenz beim Abwickler (__________, Adresse, Tel.Nr., Fax.Nr.) vorzunehmen.
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