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Veranstalter:________________, Eintragungsnummer ______ im Veranstalterverzeichnis des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend.
Gemäß der Reisebürosicherungsverordnung (RSV) sind Kundengelder bei Pauschalreisen des Veranstalters _____________ unter folgenden Voraussetzungen abgesichert:
Die Anzahlung erfolgt frühestens elf Monate vor dem vereinbarten Ende der Reise und beträgt Abhängig von der erfolgten Meldung an das Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend sowie der bestehenden Versicherungssumme sind "maximal 10 %" oder "maximal 20 %" einzusetzen.
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2. Da ja die Anzahlung frühestens 11 Monate vor Abreise erfolgen darf, hier entweder bei früheren Buchungen dann manuell eingreifen, oder auch folgende Möglichkeit verwenden:
Unter <Datei> <Parameter Kunden> <Termine> einen eigenen Termin für die Eigenveranstaltung anlegen:
Diesen Termin dann unter Basisdaten Veranstalter bei den relevanten Veranstaltern eintragen !
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3. Datei anmeld.aut : Eintrag
gl_OP_zahlbar_bis zahlbar ab abändernzahlbar bis abändern auf:
gl_OP_zahlbar_bis zahlbar ab
4. Obiger Text Zusatztext (Angaben zum Veranstalter) ist nur bei Eigenveranstaltungen anzudrucken. Dieser kann z.b. mit einem Reisestatusfeld und /oder Rückfrage kombiniert werden:
Dazu unter < Datei - Parameter - Vorgang - Vorgang2 > einen Eintrag wählen z.b.: Feld 6
Hier entweder eine Frage formulieren, die der Mitarbeiter dann mit ja beantworten kann, um den Text zu drucken, oder nur einen Eintrag "Eigenveranstaltung" erstellen
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Im Ordner TB von Jack dann den adaptierten Mustertext als Status6.txt abspeichern.
Wenn die Rückfrage mit ja beantwortet wird , dann erscheint automatisch der Text auf der Reiseanmeldung.
Dieser Text wird nach dem Reisebetrag, vor den Fusszeilen gedruckt.
Sie können auch, wenn die Eigenveranstaltungen nur über einen Veranstalter gebucht werden, hier zum Veranstalter den Text als Textbaustein eintragen:
Auch in diesem Fall wird der Text dann automatisch gedruckt, sobald der Veranstalter gewählt wird.
........... des Reisepreises. Die Restzahlung erfolgt frühestens zwei Wochen vor Reiseantritt - Zug um Zug gegen Aushändigung der Reiseunterlagen an den Reisenden. Darüber hinausgehende oder vorzeitig geleistete Anzahlungen bzw. Restzahlungen dürfen nicht gefordert werden und sind auch nicht abgesichert. Garant oder Versicherer ist die ________________
(Bankgarantie v. ________ oder Versicherungsvertrag [Polizzennummer] _____________).
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