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<Boekhouding - Lijsten en rapporten - Maandelijkse BTW aangifte>

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Image Removed Dabei grenzen Sie am besten seit Jahresanfang ein, damit auch die Umsätze gemeldet werden, die Sie im Laufe des aktuellen Monats (Meldemonat) ggf. noch rückwirkend in vergangene Monate gebucht haben.
Diese Arbeitsweise ist in der Touristik sehr verbreitet, da es oft vorkommt, dass Belege erst spät im Reisebüro eintreffen, so dass die damit verbundenen Erlöse ggf. erst nach der Meldung eines Vormonats gebucht werden können. Dabei ist entscheidend, dass die Erlöse in der Touristik für Pauschalreisen per Abreisedatum verursacht und somit erst dann versteuert werden sollten.
Also kommt es z. B. dazu, dass zwar im Januar gereist wurde, die Abrechnung des Veranstalters aber erst im März eintrifft. Bucht man dann verursachungsgerecht die Erlöse per Abreisedatum, landen sie automatisch in den Buchhaltungsdaten des Monats Januar. Damit diese Erlöse dennoch spätestens dann gemeldet werden, wenn sie tatsächlich gebucht wurden, ggf. auch rückwirkend, sollte beim Aufrufen der Jack Auswertung immer ab Jahresanfang eingegrenzt werden.
Jack stellt dann selbständig fest, welche Erlöse schon im Januar / Februar gemeldet wurden, und welche innerhalb des aufgerufenen Zeitraums noch nicht gemeldet wurden. Sobald auch diese Erlöse von der aktuellen Meldung erfasst werden, können sie zu einem späteren Meldezeitraum nicht nochmals gemeldet werden.

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Sie erhalten eine Liste, aus der Sie die auf einen USTA-Code entfallenden Umsatz-/ = Erlöszahlen sowie die entsprechende Steuer entnehmen können. Diese Zahlen übertragen Sie anschließend manuell in das Umsatzsteuervoranmeldungsformular oder übermitteln sie Ihrem Steuerberater.

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  • Ihr Kontenrahmen ist bereinigt (überflüssige Konten gestrichen, alle notwendigen Konten sind eingerichtet)
  • Alle Kontenarten sind korrekt eingestellt (s. <Buchhaltung - Stammdaten - Kontenverwaltung>)
  • Zu allen Konten sind die korrekten Steuerarten mit dem korrekten Steuerschlüssel hinter legt (s. <Buchhaltung - Stammdaten - Steuersätze> sowie <Buchhaltung - Stammdaten - Kontenverwaltung>)
  • Bei allen Ertragskonten ist der korrekte USTA-Code für das Umsatzsteuervoranmeldungsformular hinterlegt (s. <Buchhaltung - Stammdaten - Kontenverwaltung>)
  • In der Vorsteuertabelle ist der korrekte USTA-Code hinterlegt (s. <Buchhaltung - Stammdaten - Steuersätze - Vorsteuer>)

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Die eigentlichen Werte für die USt-Voranmeldung rufen Sie hier unter <Buchhaltung - Auswertungen - Umsatzsteuervoranmeldung> ab. Dabei gibt es - abhängig von Ihrem Standardbuchungszeitpunkt in der Veranstalterabrechnung - 2 Möglichkeiten:

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Image Removed Buchen Sie jedoch Ihre Erlöse in der VA-Abrechnung immer zum Abreisedatum, sollten Sie bei der Zeitraumeingrenzung zur UStVA immer den Zeitraum angeben, der seit Anfang des Jahres bis inklusive des Meldezeitraums verstrichen ist (s. o.).

Grund: Grenzen Sie nur den aktuellen Meldezeitraum ein, erhalten Sie nur die Mehrwertsteuerwerte für solche Erlöse, bei denen das Abreisedatum innerhalb dieser Periode lag, und die Sie schon gebucht haben! Buchen Sie dann nach Abgabe der UVA nachträglich Reisen, deren Abreisedatum innerhalb des schon gemeldeten Zeitraums liegt, laufen die Mehrwertsteuern nicht in den nächsten Meldezeitraum, sondern werden - korrekt nach Abreisedatum - im schon gemeldeten Zeitraum eingetragen. Diese Steuerwerte würden Sie jedoch bei der nächsten UVA nicht abrufen, wenn Sie lediglich den aktuellen Meldezeitraum eingrenzen (sie würden ja einen vorigen Meldezeitraum betreffen).
Damit würden sich bis Jahresende einige Differenzen ergeben (besonders bei Gruppenreisen könnten erhebliche Abweichungen zwischen dem gemeldeten Umsatz / der Steuer und dem tatsächlichen Betrag entstehen), die Sie bei der zusammenfassenden Meldung angeben müssten.
Insofern empfehlen wir, als Zeitraum bei der Eingrenzung immer seit Jahresanfang anzugeben. Jack zeigt als Ergebnis die Gesamtheit aller bisher aufgelaufenen Steuervorgänge abzüglich der bereits in einem Abschlussdruck gemeldeten Zahlen an.
So fragen Sie alle Steuervorfälle ab, die sich im Vergleich zum vorhergehenden Meldezeitraum zugetragen haben. Damit betreiben Sie eine Ist-Versteuerung, die Sie jedoch de facto auch hätten, wenn Sie nach der zuerst beschriebenen Methode vorgingen und den Erlös per Gelderhalt buchen würden. Mit der zuletzt geschilderten Methode versteuern Sie zwar auch nach Gelderhalt, buchen aber die Erlöse in den Zeitraum der wirtschaftlichen Verursachung (auch wenn dieser ein paar Wochen zurückliegen sollte) und erhalten damit korrekte Zahlen in Ihrer G&V / BWA zur Beurteilung des Zeitpunktes Ihres wirtschaftlichen Erfolges.
Der Vorteil dieser Lösung im Gegensatz zum Buchen per Zahlungsdatum liegt darin, dass beim Jahresende keine Erlöse abgegrenzt werden müssen. Außerdem werden die Erlöse per Abreisedatum verursachungsgemäß verbucht und stehen zum korrekten Zeitpunkt auf dem Erlöskonto. Demgegenüber stellt das Buchen per Geldeingang eine Verfälschung der G&V dar, da hier der Geldfluss und nicht der Zeitpunkt des wirtschaftlichen Erfolgs (= die Abreise) verwendet würde.