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Hauptartikel:
FAQ - Pauschalreiserichtlinie

Bei einer Pauschalreise stellt ein einzelner Veranstalter mehrere Reisekomponenten (Flug, Hotel) zur Verfügung. Dabei haftet der Veranstalter für alle Komponenten.

Eine verbundene Reiseleistung kommt meist zustande, indem zwei Leistungen (z.B. Flug und Hotel) bei zwei unterschiedlichen Leistungsträgern gebucht werden. Für den Kunden gehören beide Leistungen zur gleichen Reise. Für die Veranstalter wurde aber jeweils nur eine Leistung gebucht, von daher besteht keine Pauschalreise. Der Veranstalter haftet also nur für seine eigene Leistung.