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Ordnungsgemäße Buchführung in Jack Plus

Bewotec erhält vereinzelt Anfragen von Reisebüros, die ein "Zertifikat" / "Testat" über die ordnungsgemäße Buchführung in Jack Plus wünschen.

Wir können Ihnen versichern, dass Jack Plus sich an die Grundsätze einer ordnungsgemäßen Buchhaltung hält.
Laut § 238 Abs. 1 Satz 2 HGB muss die Buchführung so beschaffen sein, dass sie einem sachverständigen Dritten innerhalb angemessener Zeit einen Überblick über die Geschäftsvorfälle und über die Lage des Unternehmens vermitteln kann.

In der Software Jack Plus entsprechen die angezeigten Werte (z.B. im Kassenbuch oder den Kontenblättern) den Anforderungen an solch eine Buchhaltung. Die Software Jack Plus wird von über 3000 Reisebüros in Europa zur Verarbeitung der Buchhaltung eingesetzt. Uns ist kein Fall bekannt, in dem der Steuerberater oder das Finanzamt (z.B. bei einer Betriebsprüfung) die Daten aufgrund von Mangelhaftigkeit der Software verworfen hat.

Für bestimmte Teilbereiche liegen auch entsprechende Gutachten vor. (Für Details siehe hier)

Bitte beachten Sie, dass wir keine Garantie für eine ordnungsgemäße Buchhaltung übernehmen können, da die Software abhängig ist von diversen externen Faktoren. Diese Faktoren können auch die Werte in der Buchhaltung beeinflussen.

Beispiele von externen Faktoren:

  • ein fehlerhafter Datenbestand (z.B. durch technische Probleme in der Systemlandschaft des Reisebüros)
  • eine fehlerhafte Dateneingabe durch den Nutzer von Jack Plus
  • falsche Nutzung von speziellen Funktionen (über das Supervisorpasswort)
  • Automatisierte Datenimporte aus Fremdsystemen

Diese Faktoren können dazu führen, dass die Buchhaltung in Jack Plus in Teilen nicht mit dem eigentlichen Stand der Buchhaltung übereinstimmen. Sollten Sie dazu Fragen haben, schicken Sie uns Ihre Frage an support@bewotec.de. Wir setzen uns umgehend mit Ihnen in Verbindung.

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