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Ordnungsgemäße Buchführung in Jack Plus

Bewotec erhält vereinzelt Anfragen von Reisebüros, die ein "Zertifikat" / "Testat" über die ordnungsgemäße Buchführung in Jack Plus wünschen.

Wir können Ihnen versichern, dass Jack Plus sich an die Grundsätze einer ordnungsgemäßen Buchhaltung hält.
Laut § 238 Abs. 1 Satz 2 HGB muss die Buchführung so beschaffen sein, dass sie einem sachverständigen Dritten innerhalb angemessener Zeit einen Überblick über die Geschäftsvorfälle und über die Lage des Unternehmens vermitteln kann.

In der Software Jack Plus entsprechen angezeigten Werte (z.B. im Kassenbuch oder den Kontenblättern) den Anforderungen an solch eine Buchhaltung. Unserem Kenntnisstand zufolge wurde bei keinem dieser Reisebüros das Kassenbuch vom jeweiligen Finanzamt verworfen.

Für bestimmte Teilbereiche liegen auch entsprechende Gutachten vor. (Für Details siehe hier)

Auf Basis unseres heutigen Wissenstands sind keine Fehler in der Buchhaltung Jack Plus vorhanden.

Neben Software Fehlern können auch externe Faktoren die angezeigten Werte in der Buchhaltung beeinflussen.
Solche Faktoren sind z.B.:

  • ein fehlerhafter Datenbestand (z.B. durch technische Probleme in der Systemlandschaft des Reisebüros)
  • eine fehlerhafte Dateneingabe durch den Nutzer von Jack Plus
  • falsche Nutzung von speziellen Funktionen (über das Supervisorpasswort)

Diese Faktoren können dazu führen, dass die Buchhaltung in Jack Plus in Teilen nicht mit dem eigentlichen Stand der Buchhaltung übereinstimmen.

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