<Boekhouding - Lijsten en rapporten - Maandelijkse BTW aangifte>
Mit Jack können Sie die erforderlichen Angaben für Ihre Umsatzsteuervoranmeldung „auf Mausklick" erhalten. Voraussetzung ist allerdings, dass bei den Konten die notwendigen Einträge vorgenommen wurden (in der Vorsteuertabelle unter <Buchhaltung - Stammdaten - Steuersätze> sowie bei allen Ertragskonten unter <Buchhaltung - Listen - Kontenliste> müssen die zutreffenden USTA-Codes hinterlegt werden).
Sind alle Voraussetzungen geschaffen (s. u.), brauchen Sie nur noch die Meldeperiode und das zuständige Finanzamt einzugeben.
Hier tragen Sie den Monat ein, dessen Umsatz- und Steuerzahlen Sie dem Finanzamt melden möchten.
Geben Sie in <Von Periode> / <Bis Periode> den abzufragenden Zeitraum ein.
Dabei grenzen Sie am besten seit Jahresanfang ein, damit auch die Umsätze gemeldet werden, die Sie im Laufe des aktuellen Monats (Meldemonat) ggf. noch rückwirkend in vergangene Monate gebucht haben.
Diese Arbeitsweise ist in der Touristik sehr verbreitet, da es oft vorkommt, dass Belege erst spät im Reisebüro eintreffen, so dass die damit verbundenen Erlöse ggf. erst nach der Meldung eines Vormonats gebucht werden können. Dabei ist entscheidend, dass die Erlöse in der Touristik für Pauschalreisen per Abreisedatum verursacht und somit erst dann versteuert werden sollten.
Also kommt es z. B. dazu, dass zwar im Januar gereist wurde, die Abrechnung des Veranstalters aber erst im März eintrifft. Bucht man dann verursachungsgerecht die Erlöse per Abreisedatum, landen sie automatisch in den Buchhaltungsdaten des Monats Januar. Damit diese Erlöse dennoch spätestens dann gemeldet werden, wenn sie tatsächlich gebucht wurden, ggf. auch rückwirkend, sollte beim Aufrufen der Jack Auswertung immer ab Jahresanfang eingegrenzt werden.
Jack stellt dann selbständig fest, welche Erlöse schon im Januar / Februar gemeldet wurden, und welche innerhalb des aufgerufenen Zeitraums noch nicht gemeldet wurden. Sobald auch diese Erlöse von der aktuellen Meldung erfasst werden, können sie zu einem späteren Meldezeitraum nicht nochmals gemeldet werden.
Sie können sich die Zahlen zur Umsatzsteuer voranmeldung als Vorschau ausgeben lassen oder gleich ausdrucken.
Dabei gibt es einen Probedruck oder einen Abschluss druck. Mit <Abschluss> werden die gemeldeten Erlöse „gebucht". Das heißt, es wird bei jedem steuerrelevanten Wert vermerkt, dass er nun in der Auswertung abschließend gemeldet wurde. Diese Werte stehen bei nachträglichen Abschlussdrucken nicht mehr für eine erneute Meldung zur Verfügung. Bei einem erneuten Abschlussdruck würden dann lediglich die Umsätze erscheinen, die nachträglich in den bereits gemeldeten Zeitraum gebucht wurden. Sie können dies auch als <Berichtigte Anmeldung> erstellen (bitte bedenken Sie aber, dass theoretisch fast jeder Monat in einem Reisebüro dann berichtigt werden müsste, wenn verursachungsgemäß per Abreisedatum gebucht wird).
Buchen Sie Erlöse per Abreisedatum, haben z. B. von 01/07 - 03/07 eingegrenzt und für die Monate Januar und Februar bereits einen Abschlussdruck gemacht, würden alle nachge buchten Erlöse dieser Monate im jetzigen Meldemonat März 07 berücksichtigt.
Sollten Sie noch nicht bei allen Ertragskonten einen USTA-Code vermerkt haben (siehe <Buchhaltung - Stammdaten - Kontenverwaltung>), bringt Jack Ihnen eine Fehlermeldung, und Sie können Ihren Kontenrahmen gleich im Anschluss bearbeiten.
Sie erhalten eine Liste, aus der Sie die auf einen USTA-Code entfallenden Umsatz-/ = Erlöszahlen sowie die entsprechende Steuer entnehmen können. Diese Zahlen übertragen Sie anschließend manuell in das Umsatzsteuervoranmeldungsformular oder übermitteln sie Ihrem Steuerberater.
Voraussetzung für eine regelmäßig korrekte Umsatzsteuerauswertung über Jack:
- Ihr Kontenrahmen ist bereinigt (überflüssige Konten gestrichen, alle notwendigen Konten sind eingerichtet)
- Alle Kontenarten sind korrekt eingestellt (s. <Buchhaltung - Stammdaten - Kontenverwaltung>)
- Zu allen Konten sind die korrekten Steuerarten mit dem korrekten Steuerschlüssel hinter legt (s. <Buchhaltung - Stammdaten - Steuersätze> sowie <Buchhaltung - Stammdaten - Kontenverwaltung>)
- Bei allen Ertragskonten ist der korrekte USTA-Code für das Umsatzsteuervoranmeldungsformular hinterlegt (s. <Buchhaltung - Stammdaten - Kontenverwaltung>)
- In der Vorsteuertabelle ist der korrekte USTA-Code hinterlegt (s. <Buchhaltung - Stammdaten - Steuersätze - Vorsteuer>)
Richten Sie zum ersten Mal Ihre Umsatzsteuervoranmeldung in Jack ein, ist es am einfachsten, wenn Sie <Buchhaltung - Listen - Kontenliste> sowie den Sachkontenbereich z. B. 1 bis 9999 aufrufen. In der Kontenliste sehen Sie sämtliche Konteneigenschaften. Mit der rechten Maustaste rufen Sie ein Kontextmenü auf, anhand dessen Sie die Kontendefinition anpassen und den USTA-Code eintragen können.
Allen Aufwandskonten, die Vorsteuer enthalten, weisen Sie einmalig einen USTA-Code zu, wenn Sie unter <Buchhaltung - Stammdaten - Steuertabelle> den entsprechenden Code in der letzten Tabellenspalte eintragen.
Legen Sie später neue Konten an, müssen Sie darauf achten, dabei die korrekten Kontenart, Steuerart sowie den passenden USTA-Code bei Ertragskonten zu definieren, sonst kommt es zu Fehlern in der Auswertung.
Sie können eine Umsatzsteuerverprobung durchführen. Dazu vergleichen Sie die Steuerwerte der Umsatzsteuervoranmeldung mit den Salden der dazugehörigen Steuerkonten (über <Buchhaltung - Listen - Saldenliste>). Beide Werte müssen identisch sein. Ist das nicht der Fall, haben Sie auf ein Erlöskonto mit dem falschen Steuersatz gebucht (bei Aufwendungen / Vorsteuer spielt der Steuersatz keine Rolle). Um den falschen Buchungssatz zu finden, sollten Sie <Buchhaltung - Auswertungen - Steuerauswertung> durchführen (s. u.).
Die eigentlichen Werte für die USt-Voranmeldung rufen Sie hier unter <Buchhaltung - Auswertungen - Umsatzsteuervoranmeldung> ab. Dabei gibt es - abhängig von Ihrem Standardbuchungszeitpunkt in der Veranstalterabrechnung - 2 Möglichkeiten:
Buchen Sie Ihre Erlöse immer zum Bankdatum (also zum Zeitpunkt, an dem sich Ihr Erlös auf Ihrem Bankkonto realisiert), können Sie bei der Zeitraumeingrenzung zur UVA direkt den betroffenen Meldezeitraum eintragen.
Sie erhalten die Werte für die aufgelaufenen Mehrwertsteuern für den einge grenzten Zeitraum. Unter der Voraussetzung, dass Sie immer aktuell buchen, ändern sich auch später keine Mehrwertsteuerwerte.
Buchen Sie jedoch Ihre Erlöse in der VA-Abrechnung immer zum Abreisedatum, sollten Sie bei der Zeitraumeingrenzung zur UStVA immer den Zeitraum angeben, der seit Anfang des Jahres bis inklusive des Meldezeitraums verstrichen ist (s. o.).
Grund: Grenzen Sie nur den aktuellen Meldezeitraum ein, erhalten Sie nur die Mehrwertsteuerwerte für solche Erlöse, bei denen das Abreisedatum innerhalb dieser Periode lag, und die Sie schon gebucht haben! Buchen Sie dann nach Abgabe der UVA nachträglich Reisen, deren Abreisedatum innerhalb des schon gemeldeten Zeitraums liegt, laufen die Mehrwertsteuern nicht in den nächsten Meldezeitraum, sondern werden - korrekt nach Abreisedatum - im schon gemeldeten Zeitraum eingetragen. Diese Steuerwerte würden Sie jedoch bei der nächsten UVA nicht abrufen, wenn Sie lediglich den aktuellen Meldezeitraum eingrenzen (sie würden ja einen vorigen Meldezeitraum betreffen).
Damit würden sich bis Jahresende einige Differenzen ergeben (besonders bei Gruppenreisen könnten erhebliche Abweichungen zwischen dem gemeldeten Umsatz / der Steuer und dem tatsächlichen Betrag entstehen), die Sie bei der zusammenfassenden Meldung angeben müssten.
Insofern empfehlen wir, als Zeitraum bei der Eingrenzung immer seit Jahresanfang anzugeben. Jack zeigt als Ergebnis die Gesamtheit aller bisher aufgelaufenen Steuervorgänge abzüglich der bereits in einem Abschlussdruck gemeldeten Zahlen an.
So fragen Sie alle Steuervorfälle ab, die sich im Vergleich zum vorhergehenden Meldezeitraum zugetragen haben. Damit betreiben Sie eine Ist-Versteuerung, die Sie jedoch de facto auch hätten, wenn Sie nach der zuerst beschriebenen Methode vorgingen und den Erlös per Gelderhalt buchen würden. Mit der zuletzt geschilderten Methode versteuern Sie zwar auch nach Gelderhalt, buchen aber die Erlöse in den Zeitraum der wirtschaftlichen Verursachung (auch wenn dieser ein paar Wochen zurückliegen sollte) und erhalten damit korrekte Zahlen in Ihrer G&V / BWA zur Beurteilung des Zeitpunktes Ihres wirtschaftlichen Erfolges.
Der Vorteil dieser Lösung im Gegensatz zum Buchen per Zahlungsdatum liegt darin, dass beim Jahresende keine Erlöse abgegrenzt werden müssen. Außerdem werden die Erlöse per Abreisedatum verursachungsgemäß verbucht und stehen zum korrekten Zeitpunkt auf dem Erlöskonto. Demgegenüber stellt das Buchen per Geldeingang eine Verfälschung der G&V dar, da hier der Geldfluss und nicht der Zeitpunkt des wirtschaftlichen Erfolgs (= die Abreise) verwendet würde.