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Hauptartikel:
FAQ-Buchhaltung

Wir haben in der Vergangenheit immer wieder Anfragen von unseren Kunden oder deren Dienstleistern erhalten, in wie weit unsere Software myJACK für die Buchhaltung geeignet ist. In diesem Zusammenhang wurde auch über eine Zertifizierung der Software für die Buchhaltung gesprochen. 

Aus diesem Grund hat Bewotec eine renommierte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft beauftragt, unsere Software im Hinblick auf die Buchhaltung zu prüfen. Ziel war es, die rechnungslegungsrelevanten Funktionen von myJACK hinsichtlich der Einhaltung von Ordnungsmäßigkeits- und fachlichen Anforderungen gemäß IDW-Prüfungsstandard PS880 zu betrachten. Der Prüfungsstandard IDW PS 880 dient der Prüfung von rechnungslegungsrelevanter Software im Hinblick auf die Einhaltung der Ordnungsmäßigkeits-, Sicherheits- und Kontrollanforderungen.

Der Wirtschaftsprüfer hat in seinem Abschlussbericht offiziell bestätigt, dass myJACK alle technischen und rechtlichen Voraussetzungen für die ordnungsgemäße Buchführung erfüllt.

So haben Sie als myJACK-Nutzer es schwarz auf weiß: myJACK ermöglicht bei sachgerechter Anwendung eine den handels- und steuerrechtlichen Ordnungsmäßigkeitskriterien entsprechende Erfassung, Indexierung, Ablage, Abfrage und Wiedergabe von elektronischen Dokumenten.

Sollten Sie zu der Zertifizierung noch weitere Fragen haben oder Informationen zu dem detaillierten Prüfungsbericht wünschen, steht Ihnen dazu unser Helpdesk gerne zur Verfügung.

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