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Dokumente - Erstinfo nach §66 VVG

Dokumente - Erstinfo nach §66 VVG

Hauptartikel:
Vorgang - Dokumente

 

 

Die Erstinfo nach §66 VVG gehört zu den Standard-Auftragsdokumenten bei allen Kunden. Dieses Dokument enthält Informationen für den Reisenden nach §66 Versicherungsvertriebsrichtlinie. Es wird hierbei die Beschwerdestelle bei Streitigkeiten mit dem Reisebüro genannt. Das Dokument gilt für Versicherungen mit geringer Prämie.

Mit seiner Unterschrift bestätigt der Kunde, dass er die Informationen zur Kenntnis genommen hat.

Diese Vorlage steht auch in Angebotsvorgängen zur Verfügung.

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