Kontenvorträge bei Geschäftsjahreswechsel

Weiterführende Artikel:
Saldenliste - Jahresübertrag
Start mit der Buchhaltung in myJACK
Buchhalterische Abwicklung Altvorgänge

 

Mit Beginn eines neuen Geschäftsjahres stellt sich die Frage, welche Werte aus dem alten Geschäftsjahr ins neue übernommen werden müssen. 
Obwohl eine endgültige Aussage hierüber im Normalfall Ihr Steuerberater macht, haben wir in diesem Artikel versucht, unstrittige Punkte zusammenzufassen. 

Übertrag von myJACK nach myJACK

Wenn Sie bereits ein Geschäftsjahr mit myJACK abgewickelt haben, wollen Sie die Saldenvorträge innerhalb von myJACK durchführen. 
In diesem Fall empfehlen wir, die folgenden Konten zu übertragen. 

  • Konten 260 - 103.999

  • Konten 120.001 – 168.000

  • Konten 300.000 – 390.040

  • Konten 1.000.000 – XX.XXX.XXX (wählen Sie dort den letzten vorhandenen Debitoren aus)

Bei den Konten 104000-109000 ist es notwendig, dass Sie sich mit Ihrem Steuerberater abstimmen, welche Konten aus diesem Bereich übertragen werden sollen, und wenn ja, mit welchem Wert.

Die folgenden Kontenbereiche enthalten die GuV Konten und müssen deswegen nicht übertragen werden:

  • Konten 200000 - 205680

  • Konten 400100 - 460249

  • Konten 800000 - 890049

Für alle Konten, die Sie in das nächste Geschäftsjahr übertragen wollen, können Sie die Funktion "Jahresübertrag" verwenden. Sie finden diese Funktion in der Saldenliste, Details finden Sie in der Anleitung Saldenliste - Jahresübertrag

Übertrag von Jack Plus nach myJACK

Wenn Sie bisher mit Jack Plus gearbeitet haben und nun auf myJACK umstellen wollen, kann es zwei Fälle geben. 

  • Umstieg während des aktuellen Geschäftsjahres

  • Umstieg zum Geschäftsjahreswechsel

 

Umstieg während des aktuellen Geschäftsjahres

Beim Umstieg während eines laufenden Geschäftsjahres ist die Lage relativ eindeutig: alle Werte, die Sie bereits in Jack Plus verbucht haben, egal auf welchem Konto, muss in myJACK als Vortrag hinterlegt werden. Dies kann auch summarisch pro Konto übertragen werden, so dass Sie nur den Endsaldo auf einem Konto als Anfangsbestand setzen, nicht die Einzelbuchungen. Dies betrifft auch die GuV Konten (Erlöse und Aufwendungen).

Achten Sie dabei auf die Steuerverbuchung. Wenn Sie steuerpflichtige Erlöse buchen, wird die Steuer in myJACK automatisch verbucht, die Steuer muss also nicht separat vorgetragen werden. 
Nach Übertragung der Erlöse sollten die Steuerkonten den gleichen Wert aufweisen wie im Altsystem. 
Das Gleiche gilt auch für die Aufwandskonten, da auch hier unter Umständen mit Vorsteuer gebucht wird. 

Umstieg zum Geschäftsjahreswechsel 

Wenn Sie zum Geschäftsjahreswechsel auf myJACK umsteigen, müssen alle Sachkonten, Kreditoren und Debitoren übertragen werden. Erlöse und Aufwendungen werden nicht vorgetragen. 

Orientieren Sie sich diesbezüglich am Altsystem und prüfen Konto für Konto mit Ihrem Steuerberater, welche Konten übertragen werden müssen. 

Grob umrissen müssen aus Jack Plus folgende Kontenbereiche übertragen werden, die endgültige Entscheidung hierzu müssen Sie jedoch zusammen mit Ihrem Steuerberater fällen. 

Bei Kontenrahmen SKR03 in Jack Plus:

  • Konten 1 - 1999

  • Konten 3000 - 3999

  • Konten 7000 - 7999

  • Konten 10000 - XXXXX

Bei Kontenrahmen SKR04 in Jack Plus:

  • Konten 1 - 3999

  • Konten 8000 - 8999

  • Konten 10000 - XXXXX

 

Die restlichen Kontenbereiche enthalten die GuV Konten und müssen deswegen nicht übertragen werden. 

Übertrag von Drittsystem nach myJACK

Der Übertrag von einem Drittsystem nach myJACK ist ähnlich zu sehen wie der Übertrag von Jack Plus nach myJACK.
Die bei Jack Plus angegebenen Kontonummern können als Grundlage für einen Übertrag herangezogen werden, allerdings müssen von Ihnen hier Besonderheiten des Drittsystem berücksichtigt werden. 
Je weiter die Kontenaufteilung des Drittsystems von SKR03 oder SKR04 abweichen, desto stärker sind Sie gefordert, die genauen Einzelheiten mit Ihrem Steuerberater festzulegen.