Kontenvorträge bei Geschäftsjahreswechsel
Weiterführende Artikel:
Saldenliste - Jahresübertrag
Start mit der Buchhaltung in myJACK
Buchhalterische Abwicklung Altvorgänge
Mit Beginn eines neuen Geschäftsjahres stellt sich die Frage, welche Werte aus dem alten Geschäftsjahr ins neue übernommen werden müssen.
Obwohl eine endgültige Aussage hierüber im Normalfall Ihr Steuerberater macht, haben wir in diesem Artikel versucht, unstrittige Punkte zusammenzufassen.
Übertrag von myJACK nach myJACK
Wenn Sie bereits ein Geschäftsjahr mit myJACK abgewickelt haben, wollen Sie die Saldenvorträge innerhalb von myJACK durchführen.
In diesem Fall empfehlen wir, die folgenden Konten zu übertragen.
Konten 260 - 103.999
Konten 120.001 – 168.000
Konten 300.000 – 390.040
Konten 1.000.000 – XX.XXX.XXX (wählen Sie dort den letzten vorhandenen Debitoren aus)
Bei den Konten 104000-109000 ist es notwendig, dass Sie sich mit Ihrem Steuerberater abstimmen, welche Konten aus diesem Bereich übertragen werden sollen, und wenn ja, mit welchem Wert.
Die folgenden Kontenbereiche enthalten die GuV Konten und müssen deswegen nicht übertragen werden:
Konten 200000 - 205680
Konten 400100 - 460249
Konten 800000 - 890049
Für alle Konten, die Sie in das nächste Geschäftsjahr übertragen wollen, können Sie die Funktion "Jahresübertrag" verwenden. Sie finden diese Funktion in der Saldenliste, Details finden Sie in der Anleitung Saldenliste - Jahresübertrag
Übertrag von Jack Plus nach myJACK
Wenn Sie bisher mit Jack Plus gearbeitet haben und nun auf myJACK umstellen wollen, kann es zwei Fälle geben.
Umstieg während des aktuellen Geschäftsjahres
Umstieg zum Geschäftsjahreswechsel
Umstieg während des aktuellen Geschäftsjahres
Beim Umstieg während eines laufenden Geschäftsjahres ist die Lage relativ eindeutig: alle Werte, die Sie bereits in Jack Plus verbucht haben, egal auf welchem Konto, muss in myJACK als Vortrag hinterlegt werden. Dies kann auch summarisch pro Konto übertragen werden, so dass Sie nur den Endsaldo auf einem Konto als Anfangsbestand setzen, nicht die Einzelbuchungen. Dies betrifft auch die GuV Konten (Erlöse und Aufwendungen).
Achten Sie dabei auf die Steuerverbuchung. Wenn Sie steuerpflichtige Erlöse buchen, wird die Steuer in myJACK automatisch verbucht, die Steuer muss also nicht separat vorgetragen werden.
Nach Übertragung der Erlöse sollten die Steuerkonten den gleichen Wert aufweisen wie im Altsystem.
Das Gleiche gilt auch für die Aufwandskonten, da auch hier unter Umständen mit Vorsteuer gebucht wird.
Umstieg zum Geschäftsjahreswechsel
Wenn Sie zum Geschäftsjahreswechsel auf myJACK umsteigen, müssen alle Sachkonten, Kreditoren und Debitoren übertragen werden. Erlöse und Aufwendungen werden nicht vorgetragen.
Orientieren Sie sich diesbezüglich am Altsystem und prüfen Konto für Konto mit Ihrem Steuerberater, welche Konten übertragen werden müssen.
Grob umrissen müssen aus Jack Plus folgende Kontenbereiche übertragen werden, die endgültige Entscheidung hierzu müssen Sie jedoch zusammen mit Ihrem Steuerberater fällen.
Bei Kontenrahmen SKR03 in Jack Plus:
Konten 1 - 1999
Konten 3000 - 3999
Konten 7000 - 7999
Konten 10000 - XXXXX
Bei Kontenrahmen SKR04 in Jack Plus:
Konten 1 - 3999
Konten 8000 - 8999
Konten 10000 - XXXXX
Die restlichen Kontenbereiche enthalten die GuV Konten und müssen deswegen nicht übertragen werden.
Übertrag von Drittsystem nach myJACK
Der Übertrag von einem Drittsystem nach myJACK ist ähnlich zu sehen wie der Übertrag von Jack Plus nach myJACK.
Die bei Jack Plus angegebenen Kontonummern können als Grundlage für einen Übertrag herangezogen werden, allerdings müssen von Ihnen hier Besonderheiten des Drittsystem berücksichtigt werden.
Je weiter die Kontenaufteilung des Drittsystems von SKR03 oder SKR04 abweichen, desto stärker sind Sie gefordert, die genauen Einzelheiten mit Ihrem Steuerberater festzulegen.