Belegerstellung - Belege speichern
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Buchhaltung - Belege & Auswertung - Belegerstellung
In der Praxis kommt es immer wieder vor, dass Sie an einer Verbuchung arbeiten, aber unterbrochen werden.
Damit die bereits eingegebenen Daten auch nach Beenden von myJACK zur Verfügung stehen, können Sie einen Beleg speichern. Dies funktioniert auch bei Belegen, die noch nicht verbucht werden könnten, weil Soll und Haben noch nicht den gleichen Betrag aufweisen.
Beleg speichern
Um einen Beleg zu speichern, klicken Sie oben rechts auf die Schaltfläche <Speichern>
myJACK öffnet nun eine Maske, in der Sie einige Daten zum gespeicherten Beleg hinterlegen können.
Name: in diesem Feld wird der Belegtext vorgeschlagen, Sie können hier aber einen anderen Namen wählen, um den Beleg später besser zuordnen zu können.
Belegtext: wird aus dem Beleg übernommen und ist nicht editierbar.
Kategorie: Sie können hier selbst Kategorien eintragen. Dazu müssen Sie nur den gewünschten Text in das Feld schreiben. myJACK merkt sich diese Kategorien, so dass Sie beim nächsten Speichern auf die bisher eingegebenen Kategorien zugreifen können. Das Feld kann auch leer bleiben.
Mit einem Klick auf die Schaltfläche <Speichern> wird der aktuelle Stand des Belegs hinterlegt und kann später wieder aufgerufen werden.
Gespeicherten Beleg aufrufen
Wenn Sie einen Beleg später weiter bearbeiten wollen, klicken Sie in der Maske <Belegerstellung> auf die Schaltfläche <Gesp. Belege>.
Es öffnet sich eine Maske mit allen gespeicherten Belegen. Markieren Sie den gewünschten Beleg und klicken auf die Schaltfläche <Auswählen>. Der Beleg wird in der Belegerstellung wieder dargestellt und kann weiter bearbeitet werden.
Gespeicherten Beleg löschen
Wenn Sie einen Beleg gespeichert haben, ihn nun aber nicht mehr benötigen, dann können Sie über <Gesp. Belege> einen Beleg auch wieder löschen.
Markieren Sie dazu den entsprechenden Beleg und klicken unten links auf das Minus Symbol. Der Beleg wird dadurch gelöscht und steht dadurch nicht mehr zur Verfügung.
Der Löschvorgang ist endgültig! Ein gelöschter Beleg kann nicht wiederhergestellt werden.