Änderung Margenbesteuerung (AT)

Hauptartikel:

 

Entwurf zu den Gesetzesänderungen Margenbesteuerung in Österreich

Vorschläge zur Umsetzung in myJACK laut dem „Handbuch Margensteuer“, WKO, Veronika Seitweger und Lia Pachler

Ab dem 1.1.22 gelten für die Margenbesteuerung neue Richtlinien. Die Neuerungen betreffen vorwiegend 4 Bereiche:

  1. Versteuerung der Anzahlungen bei Besorgungsleistungen und gemischten Reiseleistungen zum Anzahlungszeitpunkt

  2. Wegfall der Pauschalierung der Margensteuer

  3. Anwendung der Margenbesteuerung auch bei Firmenkunden

  4. Textliche Kennzeichnung von Besorgungsleistungen, die der Margensteuer unterliegen

 

1. Versteuerung der Anzahlungen bei Besorgungsleistungen und gemischten Reiseleistungen zum Anzahlungszeitpunkt.

 

In myJACK werden ja bereits Anzahlungskonten geführt (Konten 329000-329040).
Lt. Gesetzgeber sollten nun von den Anzahlungsbeträgen auf Besorgungsleistungen und gemischte Reiseleistungen - NICHT auf Vermittlungsleistungen! - die anteilsmäßigen Steuern bereits im Anzahlungsmonat abgeführt werden.

Dazu benötigen die Vorgänge eine Kennung, um zwischen Besorgungs- und Vermittlungsvorgängen unterscheiden zu können. Da im Reisebüro unterschiedliche Geschäftsmodelle praktiziert werden, und die Entscheidung, ob man vermittelt oder besorgt, variabel ist, ist es an Ihnen, zu entscheiden, wie Sie die Kennung setzen und Ihre Reisen betrachten.

Das Einfachste ist es, einen Geschäftsbereich bzw. eine Gruppe unter <Buchhaltung  Stammdaten - Kostenstellen> anzulegen, z. B: „Besorgung EU“ unter Geschäftsbereich oder Gruppe, oder auch „EU Marge“


Wichtig ist es nun natürlich, diese Kennung auch in den betroffenen Vorgängen einzufügen. Dazu klappen Sie auf der Registerkarte <Übersicht> im Vorgang den Bereich <Notizen/Kostenstellen> auf und übernehmen hier die entsprechende Einstellung. 

Wird nun für diesen Vorgang eine Anzahlung geleistet, so kann der Betrag in der Buchhaltung aufgrund der Kennung „EU Marge“ gefiltert werden.
Am einfachsten über die Saldenliste, alle Anzahlungskonten mit der jeweils eingetragenen Kennung filtern:

 

Im obigen Beispiel sieht man, dass die Anzahlungen für 329030 bereits ausgeglichen sind, da hier eine Abreise im betroffenen Monat bereits stattgefunden hat. Nur der Saldo von 329000 wäre für die Anzahlungsberechnung heranzuziehen.
Laut den Unterlagen sollte hier wieder von der „alten“ Schätzweise der Margensteuer ausgegangen werden:
Preis 1000 Euro davon 10% Provision davon 20% Steuer.
Das wäre im obigen Beispiel:
Anzahlung von 200 Euro, davon 10% = 20 Euro, davon wären 20% MwSt im Abrechnungszeitraum abzuführen.
Um dies in der Buchhaltung auch darstellen zu können, könnte man folgende Konten heranziehen:
Sollkonto: 329300 Anzahlungen von Kunden 20% MwSt Brutto Besorgungsleistung EU
Habenkonto: 401400 geschätzte Anzahlungserlöse EU
Buchungsbetrag : 20,--

Wenn Sie im Jahresdurchschnitt mit höheren Margen kalkulieren, so nehmen Sie für die Berechnung der Anzahlungen ebenfalls diesen Durchschnittswert.

Buchen Sie die Ausgangsrechnungen immer über die Stapelverarbeitung zum Abreisezeitraum, da bei sofortigem Rechnungsdruck vor Anzahlung nicht auf die Anzahlungskonten gebucht wird, sondern direkt auf die Debitorkonten!

Somit ist der Wert für die UVA gebucht.

Auflösung des Anzahlungs- und Erlöskontos: mit Ende des Jahres könnte man nun dieses Erlöskonto wieder auflösen, vorausgesetzt man erzielt dadurch keine negativen Umsatzsteuern.
Dies ist ein Bereich, der mit dem Steuerberater zu klären ist.

2. Wegfall der Pauschalierung der Margensteuer

Da myJACK bereits mit der exakten Verbuchung der Provision arbeitet, ist hier keine Änderung notwendig.

3. Anwendung der Margenbesteuerung auch bei Firmenkunden

Auch dies sollte in myJACK keine Änderungen verursachen.

4. Textliche Kennzeichnung von Besorgungsleistungen die der Margensteuer unterliegen.

Dazu können Sie in myJACK einen Textbaustein anlegen, z. B.
„Diese Leistung unterliegt §23 Margenbesteuerung“

Zur Veranschaulichung:
Um eine Besorgungsleistung im Myjack zu kennzeichnen, ist es notwendig, in den Leistungsdetails
die Vermittlungsart von „Vermittler“, welches als Standardwert vorgeschlagen wird, auf „Besorger“ zu ändern.

Dazu hinterlegen Sie nun auch den Textbaustein:

Somit ist die Buchung richtig gekennzeichnet.

Diese Vorschläge sind aufgrund der momentanen Dokumentationen erstellt worden, bitte wenden Sie sich auf alle Fälle an Ihren Steuerberater!!!