Was sind die Hauptleistungen im Sinne der PRRL?

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Hauptleistungen sind Leistungen, welche nicht die Leistungsarten "Versicherung", "Sonstige Beträge", "Rabatte" oder "Sonstiges" haben.

Eine Leistung mit Leistungsart "Sonstiges" kann trotzdem eine Hauptleistung sein, wenn der Leistungsbetrag 25% der Summe aller anderen Hauptleistungen im Vorgang übersteigt.