Umsetzung der Gesetzesänderung 2010

Inhalt

Allgemeines
    Was ist eine Vermittlungsleistung?
    ZM-Meldung (Zusammenfassende Meldung

Umsetzung Jack Plus
    Aufwand/ErlÜsbuchung
    Verrechnungskonto/ProvisionserlÜs-Buchung

Notwendige Änderungen in Jack Plus
    Einstellungen der Veranstalter
    Verbuchung der Veranstalterabrechnung
    Anlage Konten


Allgemeines zur Umsetzung der Gesetzesänderung ab 01.01.2010 in der Jack - Software

Prinzipiell betrifft die Änderung die Vermittlungsleistung.

Besorgungsleistungen sind davon nicht betroffen.

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Was ist eine Vermittlungsleistung ?

Eine Vermittlungsleistung ist eine Dienstleistung bzw. sonstige Leistung, die ein ReisebĂźro im Regelfall fĂźr einen Veranstalter erbringt (die Produkte des Veranstalters werden an den Endkunden , ReisebĂźrokunden weitergereicht):

Beispiel:
ReisebĂźro verkauft eine Pauschalreise Griechenland, diese wird bei einem deutschen Veranstalter eingekauft.

Das Vermittlungsgeschäft bzw. die Vermittlertätigkeit besteht zwischen Reisebßro und VERANSTALTER. (Nicht zwischen Reisebßro und Endkunde !!) (Dreiecksgeschäft)

Ob ein ReisebĂźro als Vermittler oder Besorger im steuerrechtlichen Sinne auftritt, entscheidet das ReisebĂźro !!!

Generell kann man davon ausgehen, das Katalogleistungen, die im benachbarten Ausland (aus Österreich gesehen) eingekauft und zu einem fixen Preis an den Kunden weitergegeben werden, (das Reisebüro erhält dafür eine fixe Vermittlungsprovision vom Veranstalter) Vermittlungsleistungen im herkömmlichen Sinne sind.
Die Leistung des ReisebĂźros wird vom Veranstalter in Form einer Provisionszahlung abgegolten.
Bei diesen Vermittlungsleistungen besteht die unternehmerische Leistung des ReisebĂźros zwischen ReisebĂźro und Veranstalter (laut Definition Umsatzsteuerrecht eine B2B, Business to Business - Leistung)

Zu berßcksichtigen ist auch, ob das Reisebßro selbst den Preis kalkuliert (Besorgung = Veranstaltertätigkeit) oder mit dem vorgegebenen Provisionssatz (Vermittlung) operiert.

Ab 1.1.2010 ist nun für sonstige Leistungen bei einem B2B -Geschäft (und dazu gehören nun auch die Vermittlungsprovisionen) der ORT des LEISTUNGSEMPFÄNGERS ausschlaggebend und unterliegt damit, innerhalb Europas dem REVERSE-CHARGE System.
Vermittlung fĂźr dt. Veranstalter - Ort der Leistung Deutschland
Vermittlung fĂźr ital. Veranstalter - Ort der Leistung Italien

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ZM - MELDUNG (Zusammenfassende Meldung)

Dazu muß nun die erhaltene Provision bei solchen Vermittlungsleistungen in Form einer ZM -Meldung monatlich an das österr. Finanzamt gemeldet werden (jeweils spätestens zum Letzen des Folgemonats für die Erlöse vom Vormonat), z.b. Provisionen Jänner - Meldepflicht spätestens 28. Februar. (Vordruck findet sich auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Finanzen)

Die Meldung hat pro UID-Nummer zu erfolgen !

Umsetzung Jack:
Es muß pro Veranstalter ein Provisionskonto eingerichtet werden, eine Verbuchung der Provision ist nun zwingend notwendig (bis dato wurde auch teilweise Aufwand/Erlös im Vermittlungsbereich gebucht)

Tip fĂźr Inhaber einer Jack-Vollversion:
Suchen sie sich im Bereich der ErlÜse einen zusammenhängenden leeren ErlÜsbereich z.b. von 4600 - 4800 , dann kÜnnen sie in Form einer Saldenliste von Konto 4600 - 4800 fßr die Periode die relevante ZM-Meldung drucken. Kontenbezeichung: UID-Nummer des jeweiligen Veranstalters (sollte hier kein Bereich zur Verfßgung stehen, wäre ein UPGRADE auf die Profiversion sinnvoll)

Tip fĂźr Inhaber einer Jack-Profiversion:
Eigene Auswertung im neuen G&V Modul erstellen.

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UMSETZUNG JACK

Hier ist eine Umstellung der Verbuchung der Vermittlungsleistungen notwendig, wobei die Umstellung hier von Bßro zu Bßro von der bisherigen Verbuchung der Vermittlungen abhängig ist:

Viele Büros buchen Vermittlungsleistungen (vorwiegend z.b. deutsche Veranstalter) mit Aufwand/Erlösverbuchung. Dies ist eigentlich nicht ganz korrekt, da der Provisionserlös in der Buchhaltung ausgewiesen werden muß, der Umsatz eigentlich nicht relevant ist.

Information

prĂźfen Sie bitte , wie sie bisher die Vermittlungsleistungen gebucht haben und Ăźberlegen Sie, ob sie dies belassen mĂśchten, oder die Verbuchung umstellen!!
Auswirkung:
Wenn nur der ProvisionserlĂśs gebucht wird, sinkt natĂźrlich der buchhalterisch ausgewiesene Gesamtumsatz.

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Aufwand/ErlĂśsbuchung

Wenn sie diese Verbuchung beibehalten mĂśchten, kĂśnnen Sie wie folgt vorgehen:
Erfassen Sie bei den relevanten Veranstaltern die notwendigen Provisionskonten auf der rechten Seite der Veranstalterkonten:
(Pro UID-Nummer ein eigenes Konto fĂźr Provisionen Reverse Charge)

Sie kĂśnnen nun in der Veranstalterabrechnung diese Konten ansprechen.
In der Veranstalterrechnung mĂźssen dann in Zukunft jeweils 2 Buchungen durchgefĂźhrt werden:

  1. Bruttobuchung Aufwand
  2. ProvisionserlĂśse als eigene Zeilen:

Beispiel:


Verbuchung erfolgt dann auf den Provisionskonten mit einer Soll - Minus Buchung.

Wir möchten in diesem Zusammenhang nochmals darauf hinweisen, daß Umsatzerlöse aus Vermittlungsleistungen nicht auf der UVA aufscheinen dürfen !

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Verrechnungskonto/ProvisionserlĂśs-Buchung

Sie bekommen von BEWOTEC 2 neue Verbuchungs-Dateien (refunew, refpnew), diese werden mit

Buchungsdatum=Erfassungsdatum der Reise 1.1.2010 wirksam.

Achtung

Bitte prüfen Sie bereits erfaßte Abreisen für das neue Jahr und buchen Sie die gegebenenfalls um (Storno /Neubuchung, Buchungsdatum 1.1.2010), wenn die Buchungen noch nicht buchhalterisch erfaßt wurden, reicht eine Korrektur des Buchungsdatums auf ein Datum im neuen Jahr- bitte prüfen sie aber in diesem Fall, ob WEDER Eingangsrechnung NOCH Ausgangsrechnung verbucht wurde! Alle Buchungen mit Erfassungsdatum von den 1.1.2010 werden nach alter Verbuchung abgewickelt.

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Notwendige Änderungen im Jack:

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Einstellungen der Veranstalter

Hier kommt es darauf an, ob es mĂśglich ist, die Veranstalter fĂźr die neue Verbuchungslogik NEU anzulegen, oder mit den bestehenden Veranstaltern weiterzuarbeiten.

Bei einer Neuanlage wären die Fehlerquellen geringer, aufgrund der vergebenen Veranstalterkßrzel kann aber auch ein Umschreiben der bestehenden Veranstalter zielfßhrender sein.

FĂźr die ab 1.1.2010 notwendige gesplittete Verbuchung der ProvisionserlĂśse sind folgende Einstellungen notwendig:

# Produktart:

Die Kennung, ob als Besorgung oder Vermittlung gebucht wird, hängt von der Produktart ab:

Wird das Häkchen <Vermittler> , und <keine Margensteuer> gesetzt, wird nach der Logik von Vermittlungsleistungen gebucht.

FĂźr die Anlage der Provisionen:
Einerseits auf der linken Seite die relevanten Provisionskonten, auf der rechten Seite das Umsatz/bzw. Verrechnungskonto Vermittlungen.

Bei bestehenden Veranstaltern kĂśnnte es auch so aussehen:

Hier muß dann nur sehr gut aufgepaßt werden, ob es sich um eine Besorgung handelt (Aufwandsbuchung in der 5-er Klasse) oder um eine Vermittlungsleistung (Verbuchung Umsatz auf Konto 3780, Erlös dann wahlweise auf ein Provisionskonto)

Eine Vermittlungsleistung mit Reverse Charge kĂśnnte dann in der Verbuchung wie folgt aussehen:

Anlage der Reise....

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Verbuchung Veranstalterabrechnung

Vorgangsjournal:

Das Konto 4603 wäre dann gleichzeitig das Konto mit dem Saldo fßr die ZM-Meldung.
Für die ZM -Meldung muß dann nur eine Saldenliste im passenden Kontenbereich gedruckt werden.

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Anlage Konten

Diese mĂźssen als Ertragskonten, Steuerart frei (dĂźrfen nicht in der UVA aufscheinen !) angelegt werden. Bezeichnung jeweilige UID-Nummer des Veranstalters.