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Bestehende Systeme (vor dem 1. Juli 2025 angeschafft) müssen bis spätestens 31. Juli 2025 gemeldet werden.
Neue Systeme (ab dem 1. Juli 2025 angeschafft) müssen innerhalb eines Monats nach Anschaffung gemeldet werden.
Außerbetriebnahme eines Systems ab dem 1. Juli 2025 muss ebenfalls innerhalb eines Monats gemeldet werden, wobei zuvor die Anschaffung mitgeteilt worden sein muss.
Wenn Ihre elektronische Registrierkasse beim Anbieter Fiskaly geführt wird, finden Sie Für die Nutzung einer elektronischen Registrierkasse in myJACK arbeitet Bewotec mit dem Anbieter Fiskaly zusammen. Sie finden alle für die Meldung erforderlichen Daten im Fiskaly-Portal. Melden Sie einfach mit Ihrem Login an und wechseln auf den Menüpunkt “Sign DE V2 > Technische Sicherheitseinrichtung” bzw. “Sign DE V2 > Clients”.
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