Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat mit Schreiben vom 28.06.2024 eine Mitteilungspflicht für elektronische Aufzeichnungssysteme festgelegt (Anzeigepflicht nach § 146a Abs. 4 AO). Dies betrifft auch die von Ihnen in myJACK genutzte digitale Registrierkasse inkl. Technische Sicherheitseinrichtung (TSE).
Ab dem 1. Januar 2025 wird eine elektronische Schnittstelle über ELSTER zur Meldung bereitgestellt. Die Fristen für die Meldung sind wie folgt:
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