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Bestehende Systeme (vor dem 1. Juli 2025 angeschafft) müssen bis spätestens 31. Juli 2025 gemeldet werden.
Neue Systeme (ab dem 1. Juli 2025 angeschafft) müssen innerhalb eines Monats nach Anschaffung gemeldet werden.
Außerbetriebnahme eines Systems ab dem 1. Juli 2025 muss ebenfalls innerhalb eines Monats gemeldet werden, wobei zuvor die Anschaffung mitgeteilt worden sein muss.
Info |
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Wichtig: die Meldung an Elster nimmt myJACK/Bewotec nicht für Sie vor! Bitte kümmern Sie sich selbst um die entsprechende Meldung. Bitte beraten Sie sich hierzu am Besten mit Ihrem Die Meldung liegt im Verantwortungsbereich des Kasseninhabers. Daher können nur Sie die Meldung vornehmen. Bei Beratungsbedarf wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Steuerberater. |
Für die Nutzung einer elektronischen Registrierkasse in myJACK arbeitet Bewotec mit dem Anbieter Fiskaly zusammen. Sie finden alle für die Meldung erforderlichen Daten im Fiskaly-Portal. Melden Sie einfach mit Ihrem Login an und wechseln auf den Menüpunkt “Sign DE V2 > Technische Sicherheitseinrichtung” bzw. “Sign DE V2 > Clients”.
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