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Info

Bei den Fee, die teilweise eine Steuer enthalten bitte im Auftrag in der Preiszeile als MwSt.-Kennzeichen 19% auswählen, so dass das Splitting korrekt verbucht wird. 

Bei Direktinkasso Fees werden die Daten in der VA Abrechnung etwas anders dargestellt, siehe Buchhaltung - Belege & Auswertung - VA-Abrechnung.

Wie kann ich den Steuersatz festlegen?

In Deutschland sind alle Fees mit dem Standard Steuersatz (aktuell 19%) versehen. Diesen Steuersatz können Sie bei Preisarten mit der Bezeichnung “Fee” nicht ändern. Nur bei bestimmten Serviceentgelten können Sie den Steuersatz ändern, z.B. beim Regieertrag.

Allerdings wird der eingegebene Betrag anhand der Splittung (siehe oben) in einen steuerfreien und einen steuerpflichtigen Anteil getrennt. Für den steuerpflichtigen Anteil gilt aber immer die 19%.

Der Prozentsatz des Splittings und der Prozentsatz der Steuer sind also an unterschiedlichen Stellen hinterlegt.