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Info |
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Bei den Fee, die teilweise eine Steuer enthalten bitte im Auftrag in der Preiszeile als MwSt.-Kennzeichen 19% auswählen, so dass das Splitting korrekt verbucht wird. Bei Direktinkasso Fees werden die Daten in der VA Abrechnung etwas anders dargestellt, siehe Buchhaltung - Belege & Auswertung - VA-Abrechnung. |
Wie kann ich den Steuersatz festlegen?
In Deutschland sind alle Fees mit dem Standard Steuersatz (aktuell 19%) versehen. Diesen Steuersatz können Sie bei Preisarten mit der Bezeichnung “Fee” nicht ändern. Nur bei bestimmten Serviceentgelten können Sie den Steuersatz ändern, z.B. beim Regieertrag.
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