Versionen im Vergleich

Schlüssel

  • Diese Zeile wurde hinzugefügt.
  • Diese Zeile wurde entfernt.
  • Formatierung wurde geändert.

...

Info

Bei den Fee, die teilweise eine Steuer enthalten bitte im Auftrag in der Preiszeile als MwSt.-Kennzeichen 19% auswählen, so dass das Splitting korrekt verbucht wird. 

Bei Direktinkasso Fees werden die Daten in der VA Abrechnung etwas anders dargestellt, siehe Buchhaltung - Belege & Auswertung - VA-Abrechnung.

Wie kann ich den Steuersatz festlegen?

In Deutschland sind alle Fees mit dem Standard Steuersatz (aktuell 19%) versehen. Diesen Steuersatz können Sie bei Preisarten mit der Bezeichnung “Fee” nicht ändern. Nur bei bestimmten Serviceentgelten können Sie den Steuersatz ändern, z.B. beim Regieertrag.

...