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Werden Altvorgänge in einen Auftrag umgewandelt, werden sie zur Berechnung herangezogen. Ausschlaggebend ist dabei das Buchungsdatum der Leistung. Fällt das Buchungsdatum in den Abrechnungszeitraum, wird die Leistung berechnet. 

Ein falscher Umgang mit der Inbox kann zu einer doppelten Abrechnung einer Leistung führen. Dies passiert immer dann, wenn Sie eine Inbox Leistung nach dem Abreisedatum in einen Auftrag umwandeln. Nach Abreisedatum wird die Inbox Leistung berechnet, beim Anlegen des Auftrags wird diese Leistung ein zweites Mal berechnet. Sie sollten also dafür sorgen, dass Leistungen bis spätestens zum Abreisedatum als Auftrag hinterlegt sind. 

Am Ende eines Monats werden alle Leistungen abgerechnet, deren Änderungsdatum (der Leistung, nicht des Vorgangs) in den entsprechenden Abrechnungsmonat fallen. Dabei wird der Preis der Leistung am Ende des Abrechnungsmonats mit dem letzten davor gespeicherten Preis verglichen. 
Ergibt sich aus diesem Vergleich eine Differenz, so wird diese Differenz in der aktuellen Abrechnung aufgeführt.

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