Berechnung der Nutzungsgebühren

Weiterführende Artikel zum Thema:
https://bewotec-wiki.atlassian.net/wiki/spaces/MYJ/pages/72482849

 

Bewotec erhebt für die Nutzung von myJACK ein monatliches Entgelt, das auf Basis der angelegten oder geänderten Leistungen berechnet wird.

Prinzipiell werden alle Vorgänge und Leistungen zur Berechnung herangezogen, die in myJACK vorhanden sind. 

Von dieser Regelung gibt es folgende Ausnahmen:

  • Angebotsleistungen werden nicht berechnet

  • Inbox-Vorgänge werden berechnet, wenn sie nach Abreise noch in der Inbox liegen. Dies betrifft nur Leistungen, die über Expert gebucht wurden. 

  • Leistungen mit negativem Preis, wie z.B. Rabattleistungen, werden nicht berechnet

  • Leistungen, deren Gesamtpreis zum Ende des Abrechnungszeitraums negativ ist, werden nicht berücksichtigt
    (Negative Umsatzänderungen werden schon berücksichtigt, solange der Gesamtpreis der Leistung positiv bleibt)

  • Umsatzreduzierungen nach dem Abreisedatum einer Leistung werden nicht berücksichtigt

  • Gelöschte Leistungen werden nicht berücksichtigt

  • Altvorgänge werden nicht berechnet

  • Leistungen mit dem Veranstalter “Gutschein” werden nicht berechnet

Ausschlaggebend für die Berechnung ist dabei bei Aufträgen das Änderungsdatum der Leistung. 

Werden Altvorgänge in einen Auftrag umgewandelt, werden sie zur Berechnung herangezogen. Ausschlaggebend ist dabei das Buchungsdatum der Leistung. Fällt das Buchungsdatum in den Abrechnungszeitraum, wird die Leistung berechnet. 

Ein falscher Umgang mit der Inbox kann zu einer doppelten Abrechnung einer Leistung führen! Bitte beachten Sie die Hinweise unten auf der Seite!

 

Am Ende eines Monats werden alle Leistungen abgerechnet, deren Änderungsdatum (der Leistung, nicht des Vorgangs) in den entsprechenden Abrechnungsmonat fallen. Dabei wird der Preis der Leistung am Ende des Abrechnungsmonats mit dem letzten davor gespeicherten Preis verglichen. 
Ergibt sich aus diesem Vergleich eine Differenz, so wird diese Differenz in der aktuellen Abrechnung aufgeführt.

Dies bedeutet, dass:

  • stornierte Leistungen gutgeschrieben werden.

  • in die Inbox verschobene und dort gelöschte Leistungen nicht gutgeschrieben werden.

Beispiele:

  • Sie haben im Monat Dezember eine neue Leistung in myJACK erfasst. Da diese Leistung keinen vorherigen Stand hat, wird sie als neue Leistung mit der Dezemberabrechnung in Rechnung gestellt.

  • Sie haben im Monat Dezember eine Leistung über 1000€ in myJACK erfasst. Die Leistung wird im Dezember abgerechnet.
    Im Januar buchen Sie die Leistung um, der neue Preis beträgt 1500€. Auf der Januarabrechnung erscheint der Vorgang ein zweites Mal, mit dem Differenzbetrag von 500€. 
    Die Berechnung erfolgt sowohl bei der Erhöhung des Preises, als auch bei der Verringerung des Preises (wie z.B. bei Stornos).

Aufträge und Altvorgänge, deren Änderungsdatum vor dem Abrechnungsmonat liegen, fließen nicht in die Abrechnung mit ein.

Beispiele:

  • Durch den Import von Vorgängen haben Sie in myJACK ein große Zahl von Altvorgängen. Da die meisten dieser Altvorgänge nicht weiter in myJACK bearbeitet werden müssen, wandeln Sie sie nicht in Aufträge um. Diese Altvorgänge werden nicht zur Berechnung herangezogen.

  • Sie wandeln einen Altvorgang im Dezember in einen myJACK Auftrag um und ändern den Preis. Dieser Vorgang/Leistung wird in der Dezemberabrechnung mit berücksichtigt.

 

Altvorgänge
Da normalerweise bei Altvorgängen das Buchungsdatum in der Vergangenheit liegt, werden diese im Normalfall nicht abgerechnet. Es kann jedoch sein, dass Altvorgänge zur Berechnung herangezogen werden, die im Monat der Migration gebucht worden sind.

Beispiel 1:

  • myJACK Startdatum ist 01.01.2018, der permanente Import ist aktiv.

  • Wird jetzt in JackPlus ein Auftrag nach dem 01.01.2018 angelegt, so wird der Vorgang nach dem Buchungsdatum ebenfalls verrechnet. 

Beispiel 2:

  • Abrechnungsperiode beginnt am 01.09.2018, Altvorgänge werden am 10.09.2018 eingespielt

  • In der Septemberabrechnung werden auch Altvorgänge mit Buchungsdatum vom 01.09. bis 10.09.2018 abgerechnet. Alle Altvorgänge mit Buchungsdatum vor dem 01.09.2018 werden nicht abgerechnet.

​​​​​Anhand einer Markierung bei jedem abgerechneten Vorgang können Sie erkennen, ob einer Vorgang zum ersten Mal abgerechnet wird, oder ob der Vorgang aufgrund einer Änderung ein weiteres Mal berechnet wird.

Berechnung bei Filialen und Unterbuchung

Bei mehreren Agenturen mit einer Filiallösung ist die Einrichtung der Agenturen zueinander für die Berechnung der monatlichen Gebühr relevant:

  • bei einer zentralen Vorgangsverwaltung der Agenturen werden die Leistungen aller Filialen ausgewertet und dann der Hauptagentur in Rechnung gestellt.

  • haben die Agenturen eine voneinander unabhängige Vorgangsverwaltung und eine Agentur bucht bei der anderen Agentur unter, so wird in beiden Agenturen ein Datensatz der Leistung erzeugt und das Nutzungsentgelt wird in beiden Agenturen für die Leistung erhoben.

Leistungen, die andere Büros bei Ihnen unterbuchen (ohne Filiallösung), fließen ebenfalls in Ihre Abrechnung ein. Für diese untergebuchten Leistungen entsteht in myJACK ein entsprechender Vorgang/eine Leistung, auch wenn das unterbuchende Büro nicht mit myJACK arbeitet.

 

Richtiger Umgang mit Inbox-Vorgängen

Bitte beachten Sie:
Liegt das Abreisedatum von Inbox-Vorgängen zum Zeitpunkt der Abrechnung vor dem aktuellen Datum, so sind sie nicht relevant und werden in der Abrechnung nicht berücksichtigt.

Diese können ohne Folgen jederzeit wieder gelöscht werden.

 

Liegt das Abreisedatum von Inbox-Vorgängen zum Zeitpunkt der Abrechnung in der Vergangenheit, geht das System von einer tatsächlich erfolgten Reise aus und berücksichtigt diese automatisch in der Abrechnung.

Auch diese Inbox-Vorgänge können aus der Inbox wieder gelöscht werden, nicht jedoch das berechnete Entgelt aus der bereits erstellten Abrechnung.

Folge: Wird ein Inbox-Vorgang erst nach dem Abreisedatum in einen Auftrag umgewandelt, wird dieser Auftrag erneut vom System an die Abrechnung übergeben und es erfolgt somit eine Doppelbelastung auf der Entgeltrechnung.

Hinweis: Vermeiden Sie diese Fehlerquelle, indem Sie die Vorgänge in Ihrer Inbox fortlaufend bearbeiten und alle Leistungen bis spätestens zum Abreisedatum als Auftrag hinterlegen.