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- Beantworten von Fragen zur Handhabung von Jack Plus
- Fragen zu Einstellungen oder Konfiguration
- Hilfe bei Fehlermeldungen
- Analyse von Fehlern
- Aufnahme von Verbesserungsvorschlägen
- Aufnahme von Anpassungswünschen
- Windows Rechte vererben in Bezug auf Jack Plus
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Kostenpflichtig sind z.B. folgende Tätigkeiten:
- Umstellungen über Generic, die nicht der Fehlerbehebung dienenKorrektur von Datenbank- und Buchhaltungsfehlern, die auf Falscheingaben zurückzuführen sind oder auf Wünsche des Kunden
- Updates/Installationen durchführen
- Sicherungen durchführen
- Logos einbinden für den Kunden
- Kundendatenimport (ab 2. Mal)
- BOL Anpassungen
- Schulungen: schließt allgemeine, nicht auf einen speziellen Fall bezogene Fragen ein, wie z.B. "Erklären Sie mir bitte das Online Banking Modul." Hier den Kunden auf das Jack Handbuch verweisen, bzw. eine Schulung über die Akademie anregen.
Kostenpflichtige Arbeiten werden nach Aufwand abgerechnet. Es wird ein Mindestaufwand von 30 Minuten berechnet.
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Kündigung des Wartungsvertrags
Der WartungsvertragWartungsverträge können immer zum Ende des Kalenderjahres mit 3 Monaten Frist gekündigt werden.
Wollen Sie also zum Ende 2009 den Wartungsvertrag kündigen, so muss die Kündigung bis zum 30.9.2009 eingegangen sein, mit Kündigung zum 31.12.2009.
Wartungsverträge laufen über mindestens ein Jahr.