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- Beantworten von konkreten Fragen zur Handhabung von Jack Plus bzw. Vera bei spezifischen Situationen.
- Fragen zu Einstellungen oder Konfiguration
- Hilfe bei Fehlermeldungen
- Analyse von Fehlern
- Aufnahme von Verbesserungsvorschlägen
- Aufnahme von Anpassungswünschen
- Windows Rechte vererben in Bezug auf Jack Plus bzw. Vera
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Mit ihrem abgeschlossenen Wartungsvertrag erwerben Sie außerdem die Bereitstellung unserer technischen Weiterentwicklungen. Wir stellen Ihnen diese Updates über ein Mailing zur Verfügung, in der ein Link auf die entsprechende Datei eingebettet ist. Das Onlinehandbuch <https://jackhandbuch.bewotec.de> steht Ihnen selbstverständlich ebenfalls zur Verfügung und wird von uns kontinuierlich weiter entwickelt und bearbeitet. Um am ständigen schnellen Fortschritt in der EDV mitwirken zu können, werden immer wieder neue Module von uns entwickelt, die nur durch ein Update auf eine neuere JACK/VERA Version in Anspruch genommen werden können. Zum Teil integrieren wir solche Entwicklungen für unsere Kunden mit Wartungsvertrag kostenfrei in die neueren Versionen. |
Tätigkeiten, die über den Wartungsvertrag hinausgehen
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- Korrektur von Datenbank- und Buchhaltungsfehlern, die auf Falscheingaben zurückzuführen sind oder auf Wünsche des Kunden
- Updates/Installationen durchführenSicherungen durchführen
- Logos einbinden für den Kunden
- Kundendatenimport (ab 2. Mal)
- Anpassungen (z.B. BOL) die nicht dem Jack-Standard entsprechen
- Schulungen werden von der Bewotec Akademie durchgeführt.
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Die Mindestlaufzeit für einen Jack Plus Servicevertrag (Wartungsvertrag) beträgt 12 Monate. Im Anschluss daran ist der Vertrag mit einer Frist von drei Monaten zum Jahresende kündbar.
D. h., wollen Sie den Vertrag zum Jahresende (31.12.) kündigen, so muss uns die Kündigung bis 30.09. des Jahres in schriftlicher Form zugegangen sein.
Es gelten hierfür unsere AGBs „Besondere Bedingungen für Jack Plus / VERA Serviceverträge" Serviceverträge“ (Bewotec AGBs).
Wird der Wartungsvertrag nicht gekündigt, so erhöht sich der Servicebetrag jährlich zum 01.01 eines neuen Kalenderjahres um 3%. Mündliche Nebenabsprachen bestehen nicht.
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