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Wenn Sie einen Wartungsvertrag abschließen möchten, melden Sie sich bitte bei Ihrem zuständigen Vertriebsmitarbeiter. Wissen Sie nicht genau, wer der zuständige Vertriebsmitarbeiter für Sie ist, können Sie sich alternativ beim Bewotec Support und Helpdesk melden, der dann einen entsprechenden Kontakt initiieren wird.
Umfang
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Wartungsvertrag
Sofern Sie einen Wartungsvertrag abgeschlossen haben, können Sie sich mit Ihren Fragen an den Bewotec Support und Helpdesk wenden.
Info | ||
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Bitte beachten Sie, dass wir nur konkrete Fragen zu spezifischen Themen beantworten können. Generelle Fragen zu allgemeinen Arbeitsabläufen (z.B. die generelle Erklärung der Vorgangsverwaltung etc...) werden im Handbuch ausführlich erklärt. Sollten Sie nach der Recherche im Handbuch noch weitere Informationen benötigen oder eine konkrete Frage dazu haben, steht Ihnen der Support gerne zur Verfügung. Sollten Sie nicht mit dem Handbuch arbeiten wollen sondern eine Schulung von einem persönlichen Berater wollen, verweisen wir gerne auf unsere Akademie. |
Dabei erleichtert es dem Helpdesk die Arbeit, wenn Sie Ihre Kundennummer bei Bewotec bereit halten. Wenn für Ihr Anliegen bereits ein Fall beim Helpdesk existiert, wäre es sehr gut, wenn Sie bei Beginn des Gesprächs auf diese Tatsache hinweisen.
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Der Wartungsvertrag umfasst bestimmte Leistungen, die wir gerne für Sie erbringen.
- Beantworten von konkreten Fragen zur Handhabung von Jack Plus bzw. Vera bei spezifischen Situationen.
- Fragen zu Einstellungen oder Konfiguration
- Hilfe bei Fehlermeldungen
- Analyse von Fehlern
- Windows Rechte vererben in Bezug auf Jack Plus bzw. Vera
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Mit ihrem abgeschlossenen Wartungsvertrag erwerben Sie außerdem die Bereitstellung unserer technischen Weiterentwicklungen. Wir stellen Ihnen diese Updates über ein Mailing zur Verfügung, in der ein Link auf die entsprechende Datei eingebettet ist. Das Onlinehandbuch <https://jackhandbuch.bewotec.de> steht Ihnen selbstverständlich ebenfalls zur Verfügung und wird von uns kontinuierlich weiter entwickelt und bearbeitet. Um am ständigen schnellen Fortschritt in der EDV mitwirken zu können, werden immer wieder neue Module von uns entwickelt, die nur durch ein Update auf eine neuere JACK/VERA Version in Anspruch genommen werden können. Zum Teil integrieren wir solche Entwicklungen für unsere Kunden mit Wartungsvertrag kostenfrei in die neueren Versionen. |
Tätigkeiten, die über den Wartungsvertrag hinausgehen
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Kostenpflichtig sind z.B. folgende Tätigkeiten:
- Umstellungen über Generic, die nicht der Fehlerbehebung dienenKorrektur von Datenbank- und Buchhaltungsfehlern, die auf Falscheingaben zurückzuführen sind oder auf Wünsche des Kunden
- Updates/Installationen durchführen
- Logos einbinden für den Kunden
- Kundendatenimport (ab 2. Mal)
- Anpassungen (z.B. BOL) die nicht dem Jack-Standard entsprechen
- Schulungen werden von der Bewotec Akademie durchgeführt.
Kostenpflichtige Arbeiten werden nach Aufwand abgerechnet. Es wird ein Mindestaufwand von 30 Minuten berechnet.
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Es gibt Bereiche, in denen der Helpdesk auf keinen Fall aktiv wird.
Darunter fallen z.B.:
- Erstellen/ändern von Userprofilen auf dem Kunden PC
- Konfiguration von PCs oder Netzwerkkomponenten
- Erstellen von Skripten
- Alle allgemeinen Systemverwaltungstätigkeiten
- Datensicherung
In diesen Fällen müssten Sie die Unterstützung eines externen Technikers bzw. Systemverwalters in Anspruch nehmen.
Sollte der Techniker Fragen zum Zusammenspiel von Jack Plus und dem Netzwerk haben, so beantworten wir diese Fragen gerne.
Kündigung des Wartungsvertrags
Der WartungsvertragDie Mindestlaufzeit für einen Jack Plus Servicevertrag (Wartungsvertrag) beträgt 12 Monate. Im Anschluss daran ist der Vertrag mit einer Frist von drei Monaten zum Jahresende kündbar.
D. h., wollen Sie den Vertrag zum Jahresende (31.12.) kündigen, so muss uns die Kündigung bis 30.09. des Jahres in schriftlicher Form zugegangen sein.
Es gelten hierfür unsere AGBs „Besondere Bedingungen für Jack Plus / VERA Serviceverträge“ (Bewotec AGBs).
Wird der Wartungsvertrag nicht gekündigt, so erhöht sich der Servicebetrag jährlich zum 01.01 eines neuen Kalenderjahres um 3%. Mündliche Nebenabsprachen bestehen nicht.
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