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Vorbereitung des Jahresabschlusses
Wenn für bestimmte Vorgänge keine VA-Abrechnung eingegeben wurde, so fehlen unter Umständen Verbuchungen in der Buchhaltung, z.B. OPs auf dem Kreditor, Erlöse und Umsatzsteuer.
Sie können über die VA-Abrechnung prüfen, ob für Vorgänge aus einem bestimmten Abreisezeitraum noch keine VA-Abrechnung eingegeben wurde.
Dabei sollten Sie die beiden Status "Offen" und "Teilweise" separat abfragen und prüfen. Diesen Parameter stellen Sie in dem Feld <VA-RE> ein.
Wenn Sie dabei Vorgänge finden, die bereits abgerechnet werden sollten, müssen Sie prüfen, ob Sie diesen Vorgang bei der Verbuchung einer VA-Abrechnung vergessen haben, oder ob der Veranstalter diesen Vorgang noch nicht abgerechnet hat.
Weitergehende Prüfungen
Oft können Sie nicht direkt in der VA Abrechnung nachvollziehen, was bei einer Leistung schon gelaufen ist und was nicht.
Wie Sie weitergehende Prüfungen machen können, können Sie in diesem Artikel lesen: Eigehende Prüfung VA Abrechnung