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Hauptartikel:
Vorgang - Dokumente

Weiterführende Artikel zum Thema:
Drucksteuerung - Auftragsdokumente - Reiseanmeldung
Linksammlung - Dokumente

Die Reiseanmeldung gehört zu den Standard-Auftragsdokumenten bei allen Kunden. 

Wenn Sie die Option <Reiseanmeldung> wählen, werden im rechten Bereich der Maske noch zusätzliche Optionen eingeblendet.

Über die Checkboxen können Sie steuern, welche der definierten Textbausteine zusätzlich zum normalen Text der Reiseanmeldung angedruckt werden sollen. Unten haben Sie ein Textfeld für die Eingabe von freien Texten. Dieser Text erscheint nach den definierten Textbausteinen auf dem Ausdruck.

Wenn in einem Auftrag der Offene Betrag nicht mehr in Anzahlungsbetrag und Restzahlungsbetrag aufgeteilt wird (entweder alles auf Anzahlung oder alles auf Restzahlung), dann steht auf den Belegen nicht mehr 
"Anzahlungsbetrag zahlbar bis ...." oder "Restzahlungsbetrag zahlbar bis...", sondern nur noch "Betrag zahlbar bis ...".

Wird eine Zahlung mit SEPA-Lastschrift getätigt, so wird ein entsprechender Hinweis auf die Anmeldung, Bestätigung und Rechnung gedruckt.

In der Anmeldung/Bestätigung/Rechnung werden die Leistungen anhand der Abreise sortiert. Das heißt, dass die Leistung, die das früheste Abreisedatum hat, im Druck an der ersten Stelle ausgegeben wird.

Ist in der Kundenakte unter dem Punkt < Kunden-/ Marketingsperren > noch kein Eintrag für die Marketingsperren gesetzt, so wird beim Druck der Reiseanmeldung eine Eingabemaske angezeigt.

Sie müssen in dieser Maske mindestens einen Eintrag von "Unbekannt" auf "Ja" oder "Nein" umstellen, damit Sie die Maske schließen können. Sie können auch über die beiden Links unten alle Einträge auf einmal auf "Ja" oder "Nein" umstellen.

Wenn in der Kundenakte unter <Opt In Daten> die Einträge <E-Mail gewünscht> und <Telefon gewünscht> auf den Wert <Ja> gestellt sind, so wird beim Druck der Reiseanmeldung der Text für die Marketingerklärung ausgeblendet und nicht gedruckt. 

Bei Versicherungsleistungen werden im Normalfall die Kontaktinformationen des entsprechenden Ombudsmannes mit gedruckt. Ausnahme ist hier ERV, die nicht an dem Ombudsmannverfahren teilnimmt. 

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