Verkauf eines Gutscheins über einen Vorgang

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Verkauf eines Gutscheins

Es gibt in myJACK zwei Möglichkeiten, wie Sie einen Gutschein verkaufen können. 

Sie können unter <Verwaltung - Kasse - vorgangslose Zahlung> den Geschäftsfall "Verkauf Reisegutscheine" verwenden. Oder Sie legen einen Auftrag mit einer Leistung des Veranstalters "Gutschein" an. 

In beiden Fällen wird als Ergebnis ein offener Posten auf dem Gutscheinkonto 168000 (AT Konto 378.000 und CH Konto 168.000) angelegt. 

Die beiden Methoden haben jeweils Vor- und Nachteile: 

  • Die vorgangslose Zahlung ist schnell eingegeben. Sie lässt sich allerdings nicht nutzen, wenn der Kunde eine Rechnung benötigt. Außerdem kann man außerhalb der Buchhaltung schlecht nachvollziehen, wie viele Gutscheine verkauft wurden. 

  • Das Erfassen eines Auftrags ist aufwändiger als die vorgangslose Zahlung, allerdings kann man dann in der Vorgangssuche alle Vorgänge mit dem VA "Gutschein" anzeigen lassen. Wenn der Kunde eine Rechnung für den Gutschein benötigt, müssen Sie einen Vorgang anlegen. 

Prinzipiell ist es möglich, beide Verfahren parallel zu verwenden. Es ist aber wahrscheinlich sinnvoll, sich für ein Verfahren zu entscheiden. 

Verkauf über einen Vorgang

Wenn der Kunde für den Kauf des Gutschein eine Rechnung erhalten möchte, können Sie nicht über die vorgangslose Zahlung arbeiten. Sie können jedoch einen entsprechenden Auftrag anlegen.

Öffnen Sie dazu einen neuen Vorgang und geben eine manuelle Leistung mit dem Veranstalter <Gutschein> ein. 

Dabei müssen die folgenden Punkte der Leistung hinterlegt sein:

  • Leistungsart “Sonstige”

  • Veranstalter “Gutschein”

  • Preisart “Gutschein”

Nur dann wird durch die Bezahlung des Vorgangs ein entsprechender OP auf dem Gutscheinkonto erstellt.

 

Über diesen Auftrag können Sie dann eine Rechnung drucken und die Zahlungen verwalten. Als Buchungsnummer geben Sie die Gutscheinnummer ein. Die Buchungsnummer wird dann als offener Posten auf dem Gutscheinkonto verbucht, sodass Sie im Vorgang den Gutschein wieder einlösen können. Der Gutschein aus dem Vorgang kann erst dann in einem Vorgang eingelöst werden, wenn im Gutscheinvorgang entweder eine Rechnung gedruckt wurde oder der Gutschein komplett bezahlt ist.

Der Auftrag mit der Gutscheinleistung wird nur für die Erfassung und Bezahlung des Gutscheins verwendet. Die Einlösung des Gutscheins erfolgt ganz normal im Reisevorgang des Kunden über die Zahlungsart "Gutschein". 

Anders ausgedrückt: Sie haben zwei Aufträge, einen für den Gutschein, einen für die eigentliche Reise. In vielen Fällen wird ja der Kunde, der den Gutschein kauft, eine andere Person sein als die Person, die tatsächlich verreist.