Einlösen von Veranstalter-Gutscheinen

Hauptartikel:

 

In manchen Fällen legt der Kunde Ihnen einen Gutschein eines Veranstalter vor, den er bei Ihnen einlösen möchte. Sie selbst werden diesen Gutschein an den Veranstalter weiterleiten, der Ihnen den Gutscheinbetrag erstattet.

Unabhängig davon, ob die gebuchte Leistung Agenturinkasso oder Direktinkasso ist, erstellen Sie für diesen VA-Gutschein in der Leistung zwei neue Preiszeilen:

  • eine Preiszeile mit der gleichen Inkassoart, wie die gebuchte Leistung, mit einem positiven Betrag

  • eine Preiszeile mit Agenturinkasso mit einem Minusbetrag

Als Text können Sie hier "VA-Gutschein" oder etwas Ähnliches hinterlegen. 

 

Das Einfügen von zwei Preiszeilen ist notwendig, da Sie ansonsten den Umsatz dieser Leistung in den Statistiken verändern. 

Abhängig davon, ob die eigentliche Leistung AI oder DI ist, erhalten Sie entweder einen reduzierten Zahlbetrag oder eine Überzahlung im Vorgang. Im Fall der Überzahlung würden Sie über die Zahlungsmaske die Zahlung an den Kunden erfassen, womit der Vorgang wieder ausgeglichen ist. 

Den eingelösten VA-Gutschein leiten Sie an den Veranstalter weiter, der die Rückzahlung im Normalfall über eine Provisionsabrechnung abwickelt. Diese Abrechnung geben Sie über die VA-Abrechnung in der Buchhaltung ein bzw. sie wird durch einen Eingangsrechnungsimport ins System übertragen. Bei der manuellen Eingabe rufen Sie den Vorgang auf und verbuchen jede einzelne Preiszeile separat. Dazu müssen Sie die Preiszeile in der Liste unten markieren, und dann die Abrechnungsdaten wie gewohnt eingeben. 

 

  • Die normale Preiszeile würden Sie, wie in der Abrechnung angegeben, verbuchen, inkl. der angegebenen Provision.

  • Die DI-Preiszeile verbuchen Sie ohne Provision. Damit erscheint sie buchhalterisch nur auf dem Verrechnungskonto.

  • Die AI-Preiszeile verbuchen Sie ebenfalls ohne Provision. Da es ein Minusbetrag ist, wird dies als Zahlung vom Veranstalter verbucht, erscheint also als OP auf dem Kreditorkonto.