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Kann ich das Serviceentgelt mit einem Prozentsatz vorbelegen?

Bei der Leistungsart <Flug> erhalten Sie im Feld <Preisart> neben den Einträgen "Flugpreis" und "Tax" auch verschiedene Fee Einträge. Bei diesen Fees wird der eingegebene Betrag im Hintergrund automatisch nach einem bestimmten Verhältnis gesplittet, und zwar bei Verbuchung im Vorgang. Diese Verbuchung findet bei Zahlung oder Rechnungsdruck statt.

Die einzelnen Splittingverhältnisse sind:

  • Fee Drittland: 100% der Fee steuerfrei, 0% steuerpflichtig mit 19% Steuer

  • Fee DE: 0% der Fee steuerfrei, 100% steuerpflichtig mit 19% Steuer

  • Fee Inter: 95% der Fee steuerfrei, 5% steuerpflichtig mit 19% Steuer

  • Fee EU: 75% der Fee steuerfrei, 25% steuerpflichtig mit 19% Steuer

  • Fee Firmen: 0% der Fee steuerfrei, 100% steuerpflichtig mit 19% Steuer

  • Fee Firmen EU Ausland: Konto 810.223 "Erlöse Serviceentgelte EU" - U022

  • Fee Firmen Drittland: Konto 810224 "Erlöse Serviceentgelte Drittland" - U032

Bei den Fee, die teilweise eine Steuer enthalten bitte im Auftrag in der Preiszeile als MwSt.-Kennzeichen 19% auswählen, so dass das Splitting korrekt verbucht wird. 

Bei Direktinkasso Fees werden die Daten in der VA Abrechnung etwas anders dargestellt, siehe Buchhaltung - Belege & Auswertung - VA-Abrechnung.

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