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Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat mit Schreiben vom 28.06.2024 eine Mitteilungspflicht für elektronische Aufzeichnungssysteme festgelegt (Anzeigepflicht nach § 146a Abs. 4 AO). Dies betrifft auch die von Ihnen in myJACK genutzte digitale Registrierkasse.

Ab dem 1. Januar 2025 wird eine elektronische Schnittstelle über ELSTER zur Meldung bereitgestellt. Die Fristen für die Meldung sind wie folgt:

  • Bestehende Systeme (vor dem 1. Juli 2025 angeschafft) müssen bis spätestens 31. Juli 2025 gemeldet werden.

  • Neue Systeme (ab dem 1. Juli 2025 angeschafft) müssen innerhalb eines Monats nach Anschaffung gemeldet werden.

  • Außerbetriebnahme eines Systems ab dem 1. Juli 2025 muss ebenfalls innerhalb eines Monats gemeldet werden, wobei zuvor die Anschaffung mitgeteilt worden sein muss.

Für die Nutzung einer elektronischen Registrierkasse in myJACK arbeitet Bewotec mit dem Anbieter Fiskaly zusammen. Sie finden alle für die Meldung erforderlichen Daten im Fiskaly-Portal. Melden Sie einfach mit Ihrem Login an und wechseln auf den Menüpunkt “Sign DE V2 > Technische Sicherheitseinrichtung” bzw. “Sign DE V2 > Clients”.

Die entsprechenden Informationen können Sie nun im Meldeformular eintragen.

Feld in Formular

Feld in Fiskaly

Bemerkung

Seriennummer der TSE

Serien Nr.

Menüpunkt “Clients”

BSI Zertifizierungs-ID

Serien Nr. des Zertifikats

Menüpunkt “Technische Sicherheitseinrichtung”

Datum der Inbetriebnahme / Aktivierung der TSE

Erstellungsdatum

Menüpunkt “Clients”

Art / Bauform der TSE

Bitte diesen Eintrag auf “Cloud” einstellen.

Menüpunkt “Clients”

fiskaly screen 2.png

Menüpunkt “Technische Sicherheitseinrichtung”

fiskaly screen 1.png

Einladung für Fiskaly

Sollten Sie persönlich noch keine Zugangsdaten zu Fiskaly haben, so können Sie sich selbst eine Einladung dazu aus myJACK heraus schicken.

Folgen Sie dazu dieser Anleitung: Bestellung Einrichtung Registrierkasse nach KassSichV mit TSE

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