Inhalt
Allgemeines
Was ist eine Vermittlungsleistung?
ZM-Meldung (Zusammenfassende Meldung
Umsetzung Jack Plus
Aufwand/Erlösbuchung
Verrechnungskonto/Provisionserlös-Buchung
Notwendige Änderungen in Jack Plus
Einstellungen der Veranstalter
Verbuchung der Veranstalterabrechnung
Anlage Konten
Allgemeines zur Umsetzung der Gesetzesänderung ab 01.01.2010 in der Jack - Software
Prinzipiell betrifft die Änderung die Vermittlungsleistung.
Besorgungsleistungen sind davon nicht betroffen.
Was ist eine Vermittlungsleistung ?
Eine Vermittlungsleistung ist eine Dienstleistung bzw. sonstige Leistung, die ein Reisebüro im Regelfall für einen Veranstalter erbringt (die Produkte des Veranstalters werden an den Endkunden , Reisebürokunden weitergereicht):
Beispiel:
Reisebüro verkauft eine Pauschalreise Griechenland, diese wird bei einem deutschen Veranstalter eingekauft.
Das Vermittlungsgeschäft bzw. die Vermittlertätigkeit besteht zwischen Reisebüro und VERANSTALTER. (Nicht zwischen Reisebüro und Endkunde !!) (Dreiecksgeschäft)
Ob ein Reisebüro als Vermittler oder Besorger im steuerrechtlichen Sinne auftritt, entscheidet das Reisebüro !!!
Generell kann man davon ausgehen, das Katalogleistungen, die im benachbarten Ausland (aus Österreich gesehen) eingekauft und zu einem fixen Preis an den Kunden weitergegeben werden, (das Reisebüro erhält dafür eine fixe Vermittlungsprovision vom Veranstalter) Vermittlungsleistungen im herkömmlichen Sinne sind.
Die Leistung des Reisebüros wird vom Veranstalter in Form einer Provisionszahlung abgegolten.
Bei diesen Vermittlungsleistungen besteht die unternehmerische Leistung des Reisebüros zwischen Reisebüro und Veranstalter (laut Definition Umsatzsteuerrecht eine B2B, Business to Business - Leistung)
Zu berücksichtigen ist auch, ob das Reisebüro selbst den Preis kalkuliert (Besorgung = Veranstaltertätigkeit) oder mit dem vorgegebenen Provisionssatz (Vermittlung) operiert.
Ab 1.1.2010 ist nun für sonstige Leistungen bei einem B2B -Geschäft (und dazu gehören nun auch die Vermittlungsprovisionen) der ORT des LEISTUNGSEMPFÄNGERS ausschlaggebend und unterliegt damit, innerhalb Europas dem REVERSE-CHARGE System.
Vermittlung für dt. Veranstalter - Ort der Leistung Deutschland
Vermittlung für ital. Veranstalter - Ort der Leistung Italien
ZM - MELDUNG (Zusammenfassende Meldung)
Dazu muß nun die erhaltene Provision bei solchen Vermittlungsleistungen in Form einer ZM -Meldung monatlich an das österr. Finanzamt gemeldet werden (jeweils spätestens zum Letzen des Folgemonats für die Erlöse vom Vormonat), z.b. Provisionen Jänner - Meldepflicht spätestens 28. Februar. (Vordruck findet sich auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Finanzen)
Die Meldung hat pro UID-Nummer zu erfolgen !
Umsetzung Jack:
Es muß pro Veranstalter ein Provisionskonto eingerichtet werden, eine Verbuchung der Provision ist nun zwingend notwendig (bis dato wurde auch teilweise Aufwand/Erlös im Vermittlungsbereich gebucht)
Tip für Inhaber einer Jack-Vollversion:
Suchen sie sich im Bereich der Erlöse einen zusammenhängenden leeren Erlösbereich z.b. von 4600 - 4800 , dann können sie in Form einer Saldenliste von Konto 4600 - 4800 für die Periode die relevante ZM-Meldung drucken. Kontenbezeichung: UID-Nummer des jeweiligen Veranstalters (sollte hier kein Bereich zur Verfügung stehen, wäre ein UPGRADE auf die Profiversion sinnvoll)
Tip für Inhaber einer Jack-Profiversion:
Eigene Auswertung im neuen G&V Modul erstellen.
UMSETZUNG JACK
Hier ist eine Umstellung der Verbuchung der Vermittlungsleistungen notwendig, wobei die Umstellung hier von Büro zu Büro von der bisherigen Verbuchung der Vermittlungen abhängig ist:
Viele Büros buchen Vermittlungsleistungen (vorwiegend z.b. deutsche Veranstalter) mit Aufwand/Erlösverbuchung. Dies ist eigentlich nicht ganz korrekt, da der Provisionserlös in der Buchhaltung ausgewiesen werden muß, der Umsatz eigentlich nicht relevant ist.
Information
prüfen Sie bitte , wie sie bisher die Vermittlungsleistungen gebucht haben und überlegen Sie, ob sie dies belassen möchten, oder die Verbuchung umstellen!!
Auswirkung:
Wenn nur der Provisionserlös gebucht wird, sinkt natürlich der buchhalterisch ausgewiesene Gesamtumsatz.
Aufwand/Erlösbuchung
Wenn sie diese Verbuchung beibehalten möchten, können Sie wie folgt vorgehen:
Erfassen Sie bei den relevanten Veranstaltern die notwendigen Provisionskonten auf der rechten Seite der Veranstalterkonten:
(Pro UID-Nummer ein eigenes Konto für Provisionen Reverse Charge)
Sie können nun in der Veranstalterabrechnung diese Konten ansprechen.
In der Veranstalterrechnung müssen dann in Zukunft jeweils 2 Buchungen durchgeführt werden:
- Bruttobuchung Aufwand
- Provisionserlöse als eigene Zeilen:
Beispiel:
Verbuchung erfolgt dann auf den Provisionskonten mit einer Soll - Minus Buchung.
Wir möchten in diesem Zusammenhang nochmals darauf hinweisen, daß Umsatzerlöse aus Vermittlungsleistungen nicht auf der UVA aufscheinen dürfen !
Verrechnungskonto/Provisionserlös-Buchung
Sie bekommen von BEWOTEC 2 neue Verbuchungs-Dateien (refunew, refpnew), diese werden mit
Buchungsdatum=Erfassungsdatum der Reise 1.1.2010 wirksam.
Achtung
Bitte prüfen Sie bereits erfaßte Abreisen für das neue Jahr und buchen Sie die gegebenenfalls um (Storno /Neubuchung, Buchungsdatum 1.1.2010), wenn die Buchungen noch nicht buchhalterisch erfaßt wurden, reicht eine Korrektur des Buchungsdatums auf ein Datum im neuen Jahr- bitte prüfen sie aber in diesem Fall, ob WEDER Eingangsrechnung NOCH Ausgangsrechnung verbucht wurde! Alle Buchungen mit Erfassungsdatum von den 1.1.2010 werden nach alter Verbuchung abgewickelt.
Notwendige Änderungen im Jack:
Einstellungen der Veranstalter
Hier kommt es darauf an, ob es möglich ist, die Veranstalter für die neue Verbuchungslogik NEU anzulegen, oder mit den bestehenden Veranstaltern weiterzuarbeiten.
Bei einer Neuanlage wären die Fehlerquellen geringer, aufgrund der vergebenen Veranstalterkürzel kann aber auch ein Umschreiben der bestehenden Veranstalter zielführender sein.
Für die ab 1.1.2010 notwendige gesplittete Verbuchung der Provisionserlöse sind folgende Einstellungen notwendig:
# Produktart:
Die Kennung, ob als Besorgung oder Vermittlung gebucht wird, hängt von der Produktart ab:
Wird das Häkchen <Vermittler> , und <keine Margensteuer> gesetzt, wird nach der Logik von Vermittlungsleistungen gebucht.
Für die Anlage der Provisionen:
Einerseits auf der linken Seite die relevanten Provisionskonten, auf der rechten Seite das Umsatz/bzw. Verrechnungskonto Vermittlungen.
Bei bestehenden Veranstaltern könnte es auch so aussehen:
Hier muß dann nur sehr gut aufgepaßt werden, ob es sich um eine Besorgung handelt (Aufwandsbuchung in der 5-er Klasse) oder um eine Vermittlungsleistung (Verbuchung Umsatz auf Konto 3780, Erlös dann wahlweise auf ein Provisionskonto)
Eine Vermittlungsleistung mit Reverse Charge könnte dann in der Verbuchung wie folgt aussehen:
Anlage der Reise....
Verbuchung Veranstalterabrechnung
Vorgangsjournal:
Das Konto 4603 wäre dann gleichzeitig das Konto mit dem Saldo für die ZM-Meldung.
Für die ZM -Meldung muß dann nur eine Saldenliste im passenden Kontenbereich gedruckt werden.
Anlage Konten
Diese müssen als Ertragskonten, Steuerart frei (dürfen nicht in der UVA aufscheinen !) angelegt werden. Bezeichnung jeweilige UID-Nummer des Veranstalters.