Gutschrift Rechnung

Oft stellt sich bei Rechnungskorrekturen mit ausgewiesenem Guthaben für den Kunden die Frage, ob dieses Dokument als Gutschrift betitelt werden kann. Dies ist laut Gesetzgeber nicht statthaft. Folgende Informationen können wir Ihnen dazu mitgeben:
 

Im gewöhnlichen Geschäftsverkehr werden oft Preisnachlässe, beispielsweise wegen Sachmängeln, als Gutschriften bezeichnet. Das Umsatzsteuergesetz sieht dies jedoch anders. Gutschriften im Sinne des Umsatzsteuerrechts sind lediglich Dokumente, die ausweisen, dass die Abrechnungslast nicht beim leistenden Unternehmen, sondern beim Kunden bzw. Leistungsempfänger liegt. Die Vergütung für das leistende Unternehmen wird hier vom Kunden berechnet. Dieses Verfahren wird häufig bei Handelsvertretern gewählt.

Zu unterscheiden sind also

  • die umsatzsteuerrechtliche Gutschrift

  • und die kaufmännische Gutschrift.

Umsatzsteuerliche Gutschrift: Bei einer umsatzsteuerlichen Gutschrift erstellt der Leistungsempfänger (also der Kunde) dem Leistenden die Rechnung. Beispiel: Provisionsabrechnung von Handelsvertretern

Kaufmännische Gutschrift: Die kaufmännische Gutschrift ist im Sinne des Umsatzsteuergesetzes streng genommen eigentlich keine Gutschrift, da hier eine Rechnung korrigiert wird. Beispiel: Warenrücknahme