Registrierkassenpflicht in AT
Die Pflicht zur Verwendung einer Registrierkasse sowie die Belegerteilungspflicht werden zum 1.1.2016 in Ăsterreich in Kraft treten. Der Schutz gegen Manipulation soll jedoch erst zum 1.1.2017 in Kraft treten und ist momentan nur ein Gesetzesentwurf. Alle Betriebe Ăźber 15.000 Euro Jahresumsatz bzw. Ăźber 7500 Euro Barumsatz sind zur Verwendung einer Registrierkasse ab 1.1.2016 verpflichtet.
Damit Sie auch zukĂźnftig das Kassenbuch gesetzeskonform in Jack Plus nutzen kĂśnnen, gehen Sie bitte wie folgt vor.
1. Aktualisieren der Sprachfiles
Rufen Sie in Jack Plus bitte den MenĂźpunkt < ? - Sprachfiles aktualisieren > auf.
Das Programm meldet Ihnen, wenn die Sprachfiles aktualisiert wurden.
2. Aktualisieren der Druckdateien
DarĂźber hinaus mĂźssen Sie neue Druckdateien in das System einfĂźgen.
Die Ausgabedatei fßr das Kassenbuch enthält ab sofort die Uhrzeit, das Belegdatum und eine Kassen-ID.
Die entsprechenden Dateien stehen Ăźber die folgenden Links zum Download zur VerfĂźgung:
Speichern Sie bitte die drei Dateien (mit einem Rechtsklick und dann "Ziel speichern unter", oder "Verlinkten Inhalt speichern unter") in Ihrem Jack Plus Verzeichnis, in dem Unterordner < AD >.
Wenn Sie einen Unterordner < AK > in Ihrem Jack Plus Verzeichnis haben, dann speichern Sie die Dateien dort ab, nicht im Verzeichnis < AD >.
Beschreibung der Einrichtung nach $ 131 BAO - E131
Eine Beschreibung der Einrichtung steht Ihnen hier zur VerfĂźgung.
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