Vorbereitung des Jahresabschlusses - Offene Rechnungen

Haupartikel:

 

Die Rechnung in einem Vorgang sollte immer den aktuellen Stand des Vorgangs wiederspiegeln.
Dies ist zum Beispiel dann nicht mehr der Fall, wenn die Leistung im Vorgang umgebucht wurde und sich daraus ein neuer Reisepreis ergibt.
Aus diesem Grund wird die Liste "Rechnungsabweichung" auch beim Start von myJACK angezeigt, wenn es Vorgänge mit einer Rechnungsabweichung gibt.

Für den Jahresabschluss sollten Sie die Liste für alle Mitarbeiter anzeigen lassen. Dafür entfernen Sie bitte die Checkbox bei <nur meine Vorgänge anzeigen>.

Im Hinblick auf den Jahresabschluss ist diese Liste auch relevant, wenn es um Vorgänge mit Agenturinkasso geht.

Ein Beispiel: Sie haben für einen Kunden eine Leistung mit einem Reisepreis von 1000€ gebucht und dann eine Rechnung gedruckt. Durch den Rechnungsdruck wird der Betrag von 1000€ auf das Verrechnungskonto des Veranstalters gebucht (auf die Haben Seite).

Etwas später machen Sie eine Umbuchung, der neue Reisepreis beträgt z.B. 1200€. Sie drucken keine neue Rechnung.

In der Buchhaltung haben Sie aber immer noch den ursprünglichen Stand. Im T-Konto sieht das so aus.

Nun erhalten Sie vom Veranstalter die Abrechnung über 1200€, dieser Betrag wird über die Eingabe der VA Abrechnung auf das Verrechnungskonto gebucht (jetzt auf die Soll Seite).

Auf dem Verrechnungskonto haben Sie nun folgende Situation: Durch die Rechnung wurden 1000€ verbucht, durch die VA Abrechnung 1200€, der OP auf dem Verrechnungskonto löst sich dementsprechend nicht auf, es bleibt ein Saldo von 200€.

Wenn Sie nun im Vorgang einen Rechnungsstorno machen und eine neue Rechnung drucken, so wird aus dem Vorgang der neue Betrag von 1200€ auf das Verrechnungskonto gebucht, und somit wird der OP auf dem Verrechnungskonto auf Null gesetzt.

In myJACK funktionieren alle Verbuchungen auch ohne Rechnungsdruck. Es ist also nicht zwingend ein neuer Rechnungsdruck für jeden Vorgang notwendig.

Bei Firmenkunden werden Sie im Normalfall eine Rechnung drucken, und in Ländern wie Österreich ist der Rechnungsdruck Pflicht.

 

Es liegt also in Ihrem Interesse, die Rechnungsabweichungen aufzulösen, da Sie hierdurch unter Umständen OP Salden auf den Verrechnungskonten auflösen, die dann später nicht mehr in der OP Liste auftauchen.