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Textbausteine - Infopflicht DSGVO

Textbausteine - Infopflicht DSGVO

Hauptartikel:
Verwaltung - Administration - Textbausteine
 

Laut DSGVO müssen Sie als Reisebüro festlegen, welche Daten vom Kunden gespeichert werden und wie Sie mit diesen Daten umgehen. Diese Informationen müssen Sie dem Kunden zur Verfügung stellen können, es besteht Informationspflicht.

In der Kundenakte können Sie ein entsprechendes Dokument drucken. Das Dokument wird auch automatisch bei Anlage eines Vorgangs für einen neuen Kunden ausgegeben.

Unter <Verwaltung - Administration - Textbausteine> haben Sie die Möglichkeit, einen entsprechenden Textbaustein zu hinterlegen. Wechseln Sie dazu auf die Registerkarte <Infopflicht DSGVO> und klicken auf die Schaltfläche <Neu>.Wählen Sie die Ausgabesprache aus, für die Sie den Textbaustein anlegen wollen. Mit einem Klick auf <Neu> erhalten Sie ein leeres Textfeld, in dem Sie nun Ihren Text einfügen können. Dabei können Sie, wie bei allen anderen Textbausteinen auch, mit Platzhaltern arbeiten.

Zu Ihrer Information haben wir auf der folgenden Seite einen unverbindlichen Vorschlag für diesen Text hinterlegt: Unverbindlicher Vorschlag Infopflicht DSGVO
Dieser Text ist ein Vorschlag und muss von Ihnen zwingend mit Ihrem Datenschutzbeauftragten abgestimmt werden.

 

 

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