Lesezugriff historische Daten Einzelbüro

Wenn Sie Ihren myJACK Vertrag kündigen, haben Sie nach Vertragsende keinen Zugriff mehr auf Ihre Daten. 
Die Daten werden i.d.R. nach Vertragsablauf auch komplett gelöscht.

Durch eine Zusatzvereinbarung ist es jedoch auch nach Vertragsbeendigung möglich, dass Sie Einsicht auf Ihre Daten nehmen können.
Gerne bieten wir Ihnen unseren Service „Lesezugriff historische Daten“ und die somit einhergehende weitere Datenaufbewahrung zu einem reduzierten Festpreis von 20,00 Euro (zzgl. MwSt.) pro Monat im Anschluss an die Mindestvertragslaufzeit Ihres myJACK-Nutzungsvertrags an.
Die Abrechnung erfolgt ab dem Folgemonat nach Vertragsbeendigung per monatlicher Rechnungsstellung. 

Diese Zusatzvereinbarung kann mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende gekündigt werden.
 
Ihre Vorteile:

  • Die historischen Daten stehen Ihnen weiterhin für Ihre Statistiken und Auswertungen zur Verfügung

  • Sie haben auch künftig Einblick auf die ursprünglich in Ihrem Büro produzierten Daten

  • Sie erfüllen damit die Voraussetzungen zur Datensicherung und Archivierung von Buchführungsunterlagen, Geschäftsvorgängen und Belegen für das Finanzamt bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist.

 
Hinweis:
Es wird lediglich einen leseberechtigten User geben. Hierfür werden wir Sie und Ihren myJACK-Login anlegen. Sollte dies für einen anderen, bisherigen myJACK-Nutzer gewünscht sein, so benötigen wir bitte: Vornamen, Nachnamen und E-Mail-Adresse.  Für alle anderen User wird der Zugang zum Zeitpunkt der Beendigung des myJACK-Nutzungsvertrags gesperrt. 
 
Sollten Sie inhaltliche Frage zur Datenaufbewahrung haben, so erstellen Sie bitte ein Ticket über unsere Community. 
 
Bitte beachten Sie:
Da es sich ausschließlich um einen vertraglich vereinbarten Lesezugriff handelt, ist es technisch weiterhin möglich, dass Sie auch vollumfänglich das System nutzen könnten. Wir prüfen dies regelmäßig. Im Falle einer unberechtigten Nutzung des Systems – über den vereinbarten "Lesezugriff" hinaus – behalten wir uns vor, die üblichen Nutzungsentgelte (Abrechnungskonditionen wie zum Zeitpunkt der Kündigung) rückwirkend zu berechnen.