Ich habe einen Gutschein im falschen Vorgang eingelöst. Wie mache ich das rückgängig?

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Um einen falsch eingelösten Gutschein zu korrigieren, muss man zum einen die bereits eingegebene Zahlung korrigieren und dann den Gutschein im richtigen Vorgang verbuchen. In beiden Fällen muss der Gutschein wieder geöffnet werden. 

Abhängig davon, ob Sie die Buchhaltung in myJACK nutzen oder nicht, haben Sie zwei Möglichkeiten.

 

Mit Buchhaltung:

  • Sie erstellen über den Menüpunkt "Allg. Buchungen" einen Buchungssatz mit einem Finanzkonto und dem Gutscheinkonto, z.B. "100000 Hauptkasse" an 168000 Gutscheine" (AT Konto 378.000 und CH Konto 168.000). Dabei benutzen Sie als OP-Nummer den OP des ursprünglichen Gutscheins.

  • Anschließend erfassen Sie in dem Auftrag, in dem der Gutschein falsch eingelöst wurde, eine Auszahlung über den Gutscheinbetrag mit der Zahlart aus dem Buchungssatz (in unserem Fall "Barzahlung Hauptkasse").

Auf dem Kassenkonto ist dann der Betrag einmal positiv und einmal negativ gebucht, der Gutschein ist wieder als offen verfügbar.

 

Ohne Buchhaltung:

  • Erfassen Sie im falschen Auftrag eine Auszahlung über z.B. "Barzahlung Hauptkasse" über den Gutscheinbetrag.

  • Über Vorgangslose Zahlung geben Sie den ursprünglichen Gutschein nochmal ein, mit der gleichen Zahlungsart, wie bei der Auszahlung aus dem ersten Schritt, hier "Barzahlung Hauptkasse".

Auf dem Kassenkonto ist dann der Betrag einmal positiv und einmal negativ gebucht, der Gutschein ist wieder als offen verfügbar.