Änderungen DSGVO - Informationspflicht

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Informationspflicht nach Art. 13 DSGVO

Nach der Datenschutzgrundverordnung müssen Sie den Kunden darüber informieren, was Sie mit den Daten des Kunden machen, an wen Sie Daten weitergeben, usw. Sie finden diese Funktion in der Kundenakte selbst.

Um dem Kunden diese Informationen zur Verfügung zu stellen, müssen Sie einen entsprechenden Text erstellen und in myJACK hinterlegen.

Sie müssen den entsprechenden Text mit Ihrem Datenschutzbeauftragten klären, bevor Sie ihn in myJACK hinterlegen. Ein mögliches Beispiel haben wir in diesem PDF-Dokument zusammengefasst:

Den Text können Sie unter <Verwaltung - Administration - Textbausteine> hinterlegen. Hier gibt es den Block <Infopflicht  DSGVO>, in dem Sie den abgestimmten Text einfügen können, wenn Sie auf die Schaltfläche <Neu> klicken.

Sobald Sie den Text hinterlegt haben, können Sie das entsprechende Dokument aus der Kundenakte oder aus dem Vorgang heraus drucken. In der Kundenakte klicken Sie auf <Drucken> und wählen im folgenden Dialog den Punkt <Info nach DSGVO> aus.

Mit einem Klick auf <Drucken> wird ein entsprechendes Dokument angezeigt.

Wenn im Kunden noch kein entsprechendes Dokument existiert, wird beim Speichern eines Vorgangs nachgefragt, ob Sie das Dokument drucken wollen. Wenn Sie mit "Ja" bestätigen, wird das Dokument angezeigt und gleichzeitig im Vorgang unter der Registerkarte <Dokument > sowie in der Kundenakte abgelegt.

Sie können die Nachfrage auch deaktivieren, indem Sie unter <Verwaltung - Administration - Agenturstammdaten> im Bereich <Einstellungen - Pauschalreiserichtlinie> die Checkbox <Automatische Erzeugung der DSGVO_Informationspflicht für Kunden unterdrücken> aktivieren: