Änderungen DSGVO - Auskunftspflicht

Hauptartikel:


Auskunftspflicht nach Art. 15 DSGVO

Ihr Kunde hat auf Basis der neuen Datenschutzverordnung das Recht, zu erfahren, welche Daten im Reisebüro gespeichert sind. Ähnlich wie es auch schon bisher der Fall war, müssen Sie dem Kunden auf Anforderung ein Dokument ausgeben können, auf dem alle bei Ihnen gespeicherten Kundendaten aufgelistet sind. Den entsprechenden Menüpunkt finden Sie in der Kundenakte unter dem Menüpunkt <Drucken>.

In der folgenden Maske wählen Sie nun die Vorlage <Auskunft nach DSGVO> aus und klicken auf <Drucken>.

Das ausgedruckte Dokument ersetzt die bisherige Datenschutzerklärung, wurde aber auf die Gegebenheiten der aktuellen Datenschutzverordnung angepasst.

Neben den reinen Adressdaten werden darüber hinaus auch die Opt-in-Daten, Merkmale und die Vorgänge des Kunden aufgelistet. Die öffentlichen Notizen werden ebenfalls mit übernommen, nicht jedoch die internen Notizen für den Kunden.