Sepa-Lastschriftverfahren
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Zum 1.8.2014 treten neue Regelungen im SEPA-Zahlungsraum in Kraft, die vor allem das bisherige Lastschriftverfahren betreffen. Ziel aller Änderungen ist es, eine vollautomatische Verarbeitung aller Banktransaktionen zu ermöglichen.
Die wichtigsten Änderungen für das Lastschriftverfahren sind:
Neues Datenformat: die bisherigen Datenformate (wie z.B. DTAUS) werden abgelöst durch ein einheitliches XML-Format.
Neue Informationen: Lastschriften dürfen nur noch unter Angabe einer Gläubiger-ID und einer Mandatsreferenz durchgeführt werden.
Neue Vorgaben: bei Lastschriften gelten bestimmte Vorlaufszeiten.