Jahresabschluss Registrierkasse (AT)

Hauptartikel:

 

 

Für den ordnungsgemäßen Abschluss der Kasse sind folgende Punkte notwendig:

  • Alle beim Finanzamt gemeldeten Registrierkassen müssen einen signierten Jahresbeleg erstellen.

  • Die Prüfung dieses Jahresbeleges hat bis spätestens 15. Februar des Folgejahres zu erfolgen.

  • Der Jahresbeleg ist in Papierform zu archivieren.

 

Erstellen des Jahresbeleges

Die Erstellung des Jahresbeleges erfolgt automatisch durch das Bewotec Fiscalprotocol.
Am 31.12. ab 23 Uhr beginnt unser System, die Registrierkassen abzuschließen und den jeweiligen Jahresbeleg zu generieren.

Bitte richten Sie Ihre Arbeiten so ein, dass am 31.12. bis 22:59 ALLE Belege, die Kassa/Bankomat, EC-Cash oder Kreditkarte betreffen, gebucht sind!

Eine Nacherfassung von Belegen mit Datum im vorigen Jahr im Folgejahr ist NICHT möglich. Das heißt, einen Beleg z.B. mit Datum 2020 im Januar 2021 zu verbuchen ist NICHT möglich.

Die Meldung des Jahresbeleges an das Finanzamt erfolgt  online durch das System mit 31.12. des abgeschlossenen Jahres.
Dadurch wird der Umsatzzähler für das aktuelle Jahr abgeschlossen und der Umsatzzähler für das Folgejahr beginnt wieder mit Umsatz 0.

Prüfen des Jahresbeleges

Zur Überprüfung des Jahresbeleges bitte in den ersten Januartagen im Bewotec Fiscalprotocol einloggen (https://services.webtravel.de/fiscalprotocol-web/#/system/login) und prüfen, ob der Jahresbeleg automatisch erstellt wurde.
Dies sehen Sie in der Journalauflistung.

Parallel dazu können Sie sich auch in Finanzonline einloggen und unter "Registrierkasse" prüfen, ob die Meldung des Jahresbeleges ordnungsgemäß erfolgt ist.

Revisionssicheres Archivieren des Jahresbeleges

Sie können den Jahresbeleg über das Datenerfassungsprotokoll drucken und an Ihren Steuerberater übermitteln, eine Meldung an Finanzonline ist NICHT notwendig, da es elektronisch bereits mit 31.12. durch Bewotec erfolgt.
Das Datenerfassungsprotokoll inklusive sämtlicher Belege wird von Bewotec archiviert.