Registrierkassenpflicht in Österreich

Die Pflicht zur Verwendung einer Registrierkasse sowie die Belegerteilungspflicht werden zum 1.1.2016 in Österreich in Kraft treten. Der Schutz gegen Manipulation ist jedoch erst zum 1.1.2017 in Kraft getreten. Alle Betriebe über 15.000 Euro Jahresumsatz bzw. über 7500 Euro Barumsatz sind zur Verwendung einer Registrierkasse ab 1.1.2016 verpflichtet.

Damit Sie auch zukünftig das Kassenbuch gesetzeskonform in Jack Plus nutzen können, haben wir mehrere Änderungen am Kassenbuch durchgeführt.

  • die Kontonummer der Kasse wird dargestellt.

  • auf Basis des letzten Kassenbestands wird bei jeder Zahlung der aktuelle Saldo angezeigt.

  • neben dem Datum wird auch die Uhrzeit der Erfassung angezeigt.

  • das Gegenkonto zur Kasse wird aufgeführt.

Die Auflistung der Zahlungen im Kassenbericht sieht aktuell folgendermaßen aus:

Nach diesen Änderungen ist der Kassenbericht konform mit den gesetzlichen Vorgaben, eine entsprechende Bestätigung für die Vorlage beim Finanzamt finden Sie unter diesem Link: