Kassenanfangsbestand setzen (AT)
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Besonderheiten Buchhaltung in Österreich
Wenn Sie anfangen mit myJACK zu arbeiten, müssen Sie für die Finanzkonten wie z.B. die Kasse einen Anfangsbestand stetzen.
In AT ist es auf Grund der Registrierkassenpflicht notwendig, dass dieser initiale Kassenanfangsbestand immer über die Vorgangslose Zahlung erfasst wird, damit der Beleg auch korrekt signiert wird.
Hierzu den Geschäftsfall "Eröffnungsbestand" auswählen und den Anfangsbestand verbuchen.
In der Buchhaltung kann der Beleg dann in die korrekte 0er-Periode umgehangen werden.
Eine Anleitung, wie die Periode eines Beleges geändert werden kann, finden Sie in der Anleitung Belegliste - Periode des Belegs ändern
Bitte beachten Sie, dass diese Vorgehensweise nur für den Start mit myJACK notwendig ist.
Bei den nächsten Jahreswechseln wird der Saldenvortrag ins nächste Geschäftsjahr über die entsprechende Funktion in der Buchhaltung durchgeführt.
Siehe die Anleitung Saldenliste - Jahresübertrag