Finanzbuchungen - Buchungen mit Reverse Charge-Verfahren

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Buchhaltung - Belege & Auswertung - Belegerstellung

Beim Reverse Charge-Verfahren wird neben der Vorsteuer auch die Umsatzsteuer gebucht. Sie können in der allgemeinen Verbuchung bei einem Konto einen Reverse Charge-Steuersatz auswählen.

Dies bewirkt, dass nicht nur die Vorsteuer gebucht wird, sondern gleichzeitig die Umsatzsteuer.

Idealerweise ist beim gewünschten Konto der entsprechende Reverse Charge-Steuersatz bereits hinterlegt, dieser Steuersatz wird dann automatisch vorgeschlagen.

Damit die Umsätze zu Reverse Charge sauber getrennt sind von den normalen Verbuchungen, sollten Sie für Reverse Charge-Buchungen separate Konten nutzen.