Fees bei Flugbuchungen
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Kann ich das Serviceentgelt mit einem Prozentsatz vorbelegen?
Bei der Leistungsart <Flug> erhalten Sie im Feld <Preisart> neben den Einträgen "Flugpreis" und "Tax" auch verschiedene Fee Einträge. Bei diesen Fees wird der eingegebene Betrag im Hintergrund automatisch nach einem bestimmten Verhältnis gesplittet, und zwar bei Verbuchung im Vorgang. Diese Verbuchung findet bei Zahlung oder Rechnungsdruck statt.
Die einzelnen Splittingverhältnisse sind:
Fee Drittland: 100% der Fee steuerfrei, 0% steuerpflichtig mit 19% Steuer
Fee DE: 0% der Fee steuerfrei, 100% steuerpflichtig mit 19% Steuer
Fee Inter: 95% der Fee steuerfrei, 5% steuerpflichtig mit 19% Steuer
Fee EU: 75% der Fee steuerfrei, 25% steuerpflichtig mit 19% Steuer
Fee Firmen: 0% der Fee steuerfrei, 100% steuerpflichtig mit 19% Steuer
Fee Firmen EU Ausland: Konto 810.223 "Erlöse Serviceentgelte EU" - U022
Fee Firmen Drittland: Konto 810224 "Erlöse Serviceentgelte Drittland" - U032
Bei den Fee, die teilweise eine Steuer enthalten bitte im Auftrag in der Preiszeile als MwSt.-Kennzeichen 19% auswählen, so dass das Splitting korrekt verbucht wird.
Bei Direktinkasso Fees werden die Daten in der VA Abrechnung etwas anders dargestellt, siehe Buchhaltung - Belege & Auswertung - VA-Abrechnung.
Wie kann ich den Steuersatz festlegen?
In Deutschland sind alle Fees mit dem Standard Steuersatz (aktuell 19%) versehen. Diesen Steuersatz können Sie bei Preisarten mit der Bezeichnung “Fee” nicht ändern. Nur bei bestimmten Serviceentgelten können Sie den Steuersatz ändern, z.B. beim Regieertrag.
Allerdings wird der eingegebene Betrag anhand der Splittung (siehe oben) in einen steuerfreien und einen steuerpflichtigen Anteil getrennt. Für den steuerpflichtigen Anteil gilt aber immer die 19%.
Der Prozentsatz des Splittings und der Prozentsatz der Steuer sind also an unterschiedlichen Stellen hinterlegt.